Der Diebstahl eines Laptops, der Daten über das Atomkraftwerk Cattenom enthielt, ist kein Anlass, um Notfallmaßnahmen von der französischen Regierung zu fordern.
Das antworten die Gesundheits- und die Umweltministerin in ihrer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CSV-Fraktion. Es habe sich bei den Informationen nicht um „sensible Daten“ gehandelt.
Am 21. März hatten die französische Polizei und der Kraftwerksbetreiber EDF bestätigt, dass die Daten gestohlen worden waren. Das Auto eines Mitarbeiters war entwendet worden und sein verschlüsselter Laptop sowie zwei unverschlüsselte USB-Sticks geklaut worden. Die Abgeordneten Laurent Zeimet und Marco Schank zeigten sich besorgt, dass der Vorfall „heruntergespielt“ wird. Auch sei nicht klar, ob es sich bei dem Diebstahl um einen „einfachen“ Autodiebstahl gehandelt hat oder um einen gezielte Entwendung, mit der die Übeltäter an die Daten über das Atomkraftwerk gelangen wollten.
Keine sensiblen Daten
Am 21. März habe das AKW die „Division de la radioprotection“ des Gesundheitsministeriums darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Auto eines Angestellten einer Dienstleisterfirma gestohlen wurde. Tags drauf habe EDF zusätzliche Informationen geliefert. Im Auto befanden sich ein verschlüsselter Laptop, eine Zugangskarte zum AKW, die sofort deaktiviert wurde, und zwei USB-Sticks mit Informationen über Bauarbeiten am Belüftungssystem. Der besagte Mitarbeiter habe keinen Zugang zu vertraulichen Dokumenten, welche die Anlage betreffen. Damit habe der Diebstahl keinen Einfluss auf die Sicherheit des AKW, schreiben die beiden Ministerinnen.
Da keine sensiblen Daten geklaut worden sind, böten sich die Maßnahmen, welche die beiden Abgeordneten vorschlagen, nicht an. Zeimet und Schank hatten gefragt, ob es sich nicht angebracht sei, eine „koordinierte Notfallprozedur aller betroffenen Länder“ einzuleiten und von der Regierung des Hexagon zu verlangen, die Sicherheitslücken in den französischen AKW zu schließen.
Luxemburg gehört zusammen mit Österreich einer Allianz von Ländern an, die sich gegen Atomkraftwerke starkmachen. Zusätzlich hat die luxemburgische Regierung vor Kurzem eine neue Gesetzesvorlage vorgestellt, über die Menschen in Luxemburg, die durch einen Atomunfall (z.B. in Cattenom) einen Schaden erleiden, vor einem Gericht des Großherzogtums Schadensersatz einklagen können.
Meinungsaustausch
Die Ministerinnen Carole Dieschbourg und Lydia Mutsch erinnern in ihrer Antwort daran, dass eine Luxemburger Delegation am 31. Januar dieses Jahres die französische Behörde, die zuständig für Nukleare Sicherheit ist, für einen Meinungsaustausch über die Organisation der Sicherheit in Cattenom und die nukleare Sicherheit in Frankreich im Allgemeinen getroffen hat.
Autos sind einfach nicht sicher...