Seit letzter Woche steht Andrzej R. vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, den zum Tatzeitpunkt 42 Jahre alten Jean-Claude B. mit seinem vermutlichen Mittäter B. E. in der Nacht zum 28. März 2014 nahe dem Obdachlosenheim auf Kalchesbrück, Findel, derart brutal zusammengeschlagen zu haben, dass dieser zehn Tage später an seinen schweren Gehirnblutungen verstarb.
Dem Litauer B. E. war bereits der Prozess gemacht worden, der jedoch kurz vor der Beratung zur Urteilsfindung abgebrochen wurde («rupture de prononcé»), weil Interpol in der Zwischenzeit Andrzej R. ausfindig machen konnte. Den inhaftierten Beschuldigten setzte man anschließend auf freien Fuß, woraufhin dieser das Weite suchte und nicht zur zweiten Verhandlung erschienen war.
Obwohl sein genetischer Fingerabdruck auf dem Opfer gefunden worden war, leugnete Andrzej R. auch am Mittwoch noch, mit der Tat etwas zu tun gehabt zu haben. Sein Anwalt basierte sich denn auch auf den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Ihm zufolge sollen weder Indizien noch Beweise für einen Totschlag oder Mord sprechen.
Die öffentliche Klägerin forderte für Andrzej R. neun Jahre Haft wegen tödlicher Körperverletzung und für B. E. vier Jahre Haft wegen unterlassener Hilfeleistung.
Das Urteil wird am 24. Mai gesprochen.
Von Carlo Kass
Dat ass jo rem e Witz. Irgendeppes leeft hei am Land schief