Das hätte wieder einmal sehr böse enden können: Auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle ist ein Auto per Vollgas über den Boulevard Grande-Duchesse Charlotte gelenkt worden – zeitweise auf der Gegenfahrbahn und über zwei rote Ampeln.
«Infolge der halsbrecherischen Fahrweise brachen die Beamten die Verfolgung ab», teilt die Polizei Luxemburg mit. Die richtige Strategie: Denn später fassten sie die Flüchtigen dennoch.
Einer Polizeistreife war auf dem Boulevard Aloyse Mayer, auf der Gegenspur in Fahrtrichtung Esch/Alzette, der Wagen aufgefallen, weil es aus dessen Motorraum qualmte. Als die Beamten mit Blaulicht und Sirene dem Fahrer Anweisungen gaben, stehen zu bleiben, antwortete dieser, indem er Vollgas gab. Er fuhr «mit sehr hoher Geschwindigkeit» über den Boulevard Grande-Duchesse Charlotte, dann die Avenue de la Paix, Pénétrante Lankels, über die Collectrice du Sud in die rue Guillaume Capus. Hier missachtete der Fahrer mehrere Verkehrsregeln und durchfuhr zwei rote Ampeln – und benutzte teilweise auch die Gegenfahrbahn. Nachdem die Beamten die Verfolgung abgebrochen hatten, wurden sie in der rue Guillaume Capus von einem aufmerksamen Zeugen darauf aufmerksam gemacht, dass ein schwarzer, komplett beschädigter Wagen mit französischen Kennzeichen sehr zügig in die rue Ada Lovelace gefahren sei.
Knüppel statt Licht und Versicherung
In der entsprechenden Sackgasse wurden die Polizisten schon auf eine Menschenmenge aufmerksam: Die Anwohner zeigten ihnen das Auto, das quer auf der Fahrbahn abgestellt war. Drei Personen, die sich bei dem Wagen befanden, versuchten noch, zu Fuß weiter zu flüchten. Doch die Polizei machte dem endgültig Schluss: Die drei Verdächtigen, die sich nicht ausweisen konnten, wurden zur Dienststelle abgeführt.
Der Wagen befand sich laut Polizei in einem desolaten Zustand: ohne Licht, aber mit abgefahrenen Reifen, defektem Kühler und anderen Mängeln. Ein ungewöhnliches Zubehör fand sich zudem im Inneren: ein Holzknüppel.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Wagen weder ordnungsgemäß angemeldet ist, noch dass er Versicherungsschutz besitzt. Immerhin: Ein Alkoholtest des Fahrers verlief negativ.
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