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Puigdemont aus Gefängnis entlassen

Puigdemont aus Gefängnis entlassen

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Der von der spanischen Justiz verfolgte katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont ist in Deutschland unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Der 55-Jährige verließ am Freitag die Justizvollzugsanstalt Neumünster. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hatte am Donnerstag zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, ihn aber unter Auflagen ausgesetzt. «Ich möchte mich bei allen bedanken für Ihre Hilfe und Solidarität. Vielen Dank», sagte er auf Deutsch bei einer kurzen Ansprache vor dem Gefängnis, bevor er sich nach Berlin aufmachte. Eine politische Lösung der Katalonienkrise war jedoch weiter nicht in Sicht.

Zu den Auflagen gehörte unter anderem die Hinterlegung einer Kaution von 75 000 Euro. Die separatistische Organisation ANC (Katalanische Nationalversammlung) teilte auf Twitter mit, dass die Kaution aus der sogenannten «Solidaritätskasse» der ANC und des Kulturvereins Omnium Cultural bezahlt wurde. Außerdem darf Puigdemont Deutschland nicht verlassen, muss jeden Wechsel des Aufenthaltsorts mitteilen und sich einmal wöchentlich bei der Polizei melden – eigentlich in Neumünster, bei einem Wohnortwechsel kann er aber beim OLG beantragen, sich bei der dortigen Polizei zu melden. Ladungen der Justiz hat er zu folgen.

«Die Entscheidung der Richter in Schleswig ist absolut richtig»

Das Oberlandesgericht hatte den Auslieferungshaftbefehl am Vortag überraschend allein wegen des Vorwurfs der Untreue erlassen – den von der spanischen Justiz vorgebrachten Hauptvorwurf der Rebellion verwarfen die Schleswiger Richter. Damit könnte Puigdemont in Spanien allenfalls noch wegen Untreue angeklagt werden, sollte er von Deutschland auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls tatsächlich ausgeliefert werden. Dies sehen die Vereinbarungen zwischen den EU-Mitgliedsländern über das vereinfachte europäische Auslieferungsverfahren vor.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) begrüßte das Vorgehen des Oberlandesgerichts. «Die Entscheidung der Richter in Schleswig ist absolut richtig. Ich habe sie so erwartet», sagte sie der «Süddeutschen Zeitung». Spanien müsse nun darlegen, warum sich Puigdemont einer Untreue schuldig gemacht haben soll: «Das wird nicht einfach sein», betonte die SPD-Politikerin. Puigdemont forderte erneut die Freilassung aller in Spanien inhaftierten Separatistenpolitiker, die er als politische Häftlinge bezeichnete. «Die Stunde des Dialogs ist gekommen», sagte er an die Adresse der Zentralregierung in Madrid. Nachfragen ließ er bei seinem Auftritt nicht zu. Später zeigte er sich in einer Audiobotschaft, aus der spanische Medien zitierten, zuversichtlich: «Der Weg ist lang, aber an seinem Ende kann nur eines stehen, unser Sieg.»

«Der Vorwurf der Rebellion ist endgültig vom Tisch»

Puigdemonts spanischer Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas wertete die deutsche Gerichtsentscheidung als «großen Erfolg». Für den Vorwurf der Rebellion würden dem Katalanen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft drohen. Puigdemonts deutscher Anwalt Wolfgang Schomburg sagte: «Der Vorwurf der Rebellion ist endgültig vom Tisch.» Der Erste Senat des OLG vertrat die Ansicht, «dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der «Rebellion» die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist». Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil Puigdemont zuzurechnende Gewalttaten in Katalonien kein Ausmaß erreicht hätten, das den Willen der spanischen Verfassungsorgane hätte beugen können.

Dagegen erweise sich der Vorwurf der «Korruption» in Form der Untreue für die Auslieferung «nicht als von vornherein unzulässig», erklärte das OLG. Hier seien aber weitere Informationen nötig. Die spanischen Behörden werfen Puigdemont als damaligem Regionalpräsidenten Kataloniens vor, das verbotene Unabhängigkeitsreferendum habe 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet. Puigdemont war am 25. März in Schleswig-Holstein festgenomen worden. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl Spaniens. Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hatte das spanische Auslieferungsersuchen für zulässig erachtet und beim Oberlandesgericht einen Auslieferungshaftbefehl beantragt.

Hintergrund ist das von der Zentralregierung in Madrid untersagte und vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig eingestufte Referendum vom 1. Oktober 2017 über die Unabhängigkeit Kataloniens sowie ein anschließender Abspaltungsbeschluss der Separatisten. Der Politiker war angesichts des anschließenden massiven Vorgehens der spanischen Behörden nach Belgien geflüchtet. Das Oberste Gericht Spaniens erwägt im Fall Puigdemont eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Nach der Zurückweisung des spanischen Hauptvorwurfs der Rebellion durch das OLG in Schleswig wolle man möglicherweise ein sogenanntes Vorabentscheidungsersuchen einreichen, sagte ein Sprecher des Obersten Gerichts in Madrid der Deutschen Presse-Agentur. Der zuständige Ermittlungsrichter Pablo Llarena werde darüber in den nächsten Tagen entscheiden.

Serenissima en Escher Jong
7. April 2018 - 9.51

Klartext ist wohl dass die spanische Justiz den internationalen Haftbefehl auf politische Vergehen hatte ausdehnen wollen, das hat auch schon die Türkei erfolglos versucht.....es muss einen politische Lösung für Katalonien geben nicht wie bis jetzt wo die spanische Justiz einfach alle politischen Gegner aus Katalonien die vom Volke gewählt worden sind einfach ins Gefängnis befördert hat...wie zu Francos Zeiten eben üblich...