Der von der spanischen Justiz verfolgte katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont ist in Deutschland unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Der 55-Jährige verließ am Freitag die Justizvollzugsanstalt Neumünster. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte am Donnerstag zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, ihn aber unter Auflagen ausgesetzt. «Ich möchte mich bei allen bedanken für Ihre Hilfe und Solidarität. Vielen Dank», sagte er auf Deutsch bei einer kurzen Ansprache vor dem Gefängnis. Eine politische Lösung der Katalonienkrise war jedoch weiter nicht in Sicht.
Zu den Auflagen gehörte unter anderem die Hinterlegung einer Kaution von 75 000 Euro. Die separatistische Organisation ANC (Katalanische Nationalversammlung) hat auf Twitter mitgeteit, dass die Kaution aus der sogenannnten «Solidaritätskasse» der ANC und des Kulturvereins Omnium Cultural bezahlt wurde. Außerdem darf Puigdemont Deutschland nicht verlassen, muss jeden Wechsel des Aufenthaltsorts mitteilen, sich einmal wöchentlich bei der Polizei in Neumünster melden und hat Ladungen der Justiz Folge zu leisten.
Überraschende Gerichtsentscheidung
Das Oberlandesgericht hatte den Auslieferungshaftbefehl am Vortag überraschend allein wegen des Vorwurfs der Untreue erlassen – den von der spanischen Justiz vorgebrachten Hauptvorwurf der Rebellion verwarfen die Schleswiger Richter. Damit könnte Puigdemont in Spanien allenfalls noch wegen Untreue angeklagt werden, sollte er von Deutschland auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls tatsächlich ausgeliefert werden. Dies sehen die Vereinbarungen zwischen den EU-Mitgliedsländern über das vereinfachte europäische Auslieferungsverfahren vor.
Puigdemont forderte erneut die Freilassung aller in Spanien inhaftierten Separatistenpolitiker, die er als politische Häftlinge bezeichnete. «Die Stunde des Dialogs ist gekommen», sagte er im Hinblick auf die Zentralregierung in Madrid. Puigdemonts spanischer Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas wertete die deutsche Gerichtsentscheidung als «großen Erfolg». Für den Vorwurf der Rebellion würden dem Katalanen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft drohen. Puigdemonts deutscher Anwalt Wolfgang Schomburg sagte: «Der Vorwurf der Rebellion ist endgültig vom Tisch.»
Der Erste Senat des OLG vertrat die Ansicht, «dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der «Rebellion» die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist». Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil Puigdemont zuzurechnende Gewalttaten in Katalonien kein Ausmaß erreicht hätten, das den Willen der spanischen Verfassungsorgane hätte beugen können.
Beim Korruptionsvorwurf sieht die Lage anders aus
Etwas anderes gelte für den Vorwurf der «Korruption» in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung «nicht als von vornherein unzulässig», erklärte das OLG. Für diesen Punkt seien aber weitere Informationen nötig. Die spanischen Behörden werfen Puigdemont als damaligem Regionalpräsidenten Kataloniens vor, das verbotene Unabhängigkeitsreferendum habe 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet.
Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien war am 25. März im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam gekommen, nachdem er auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise in Schleswig-Holstein gestoppt worden war.
Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl Spaniens. Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hatte das spanische Auslieferungsersuchen für zulässig erachtet und beim Oberlandesgericht einen Auslieferungshaftbefehl beantragt.
Hintergrund ist das von der Zentralregierung in Madrid untersagte und vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig eingestufte Referendum vom 1. Oktober 2017 über die Unabhängigkeit Kataloniens sowie ein anschließender Abspaltungsbeschluss der Separatisten. Der Politiker war angesichts des anschließenden massiven Vorgehens der spanischen Behörden nach Belgien geflüchtet.
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