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Polizei appelliert: Nicht vor Kontrollen warnen!

Polizei appelliert: Nicht vor Kontrollen warnen!
Foto: PGD

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Seine Mitmenschen per Lichthupe vor einer Kontrolle zu warnen, ist nicht wirklich sozial, sagt die Polizei – und nennt einleuchtende Beispiele.

Die Polizei hat an der N7 in Diekirch sowie der N6 in Windhof größere Kontrollen durchgeführt: Dabei wurden einerseits die Fahrzeugdokumente überprüft.

Allerdings wurde ebenfalls geprüft, ob Verkehrsteilnehmer andere per Lichthupe vor der Kontrolle gewarnt haben.

Das ist in den Augen der Polizei nämlich nicht mal ansatzweise so sozial, wie das die Betreffenden sich wohl denken:

«Solche Kontrollpunkte werden auch im Rahmen der Täterfahndung errichtet», erklärt die Polizei in einer Mitteilung. So könne etwa eine Kindesentführung oder ein Raubüberfall der Grund für die Kontrolle sein. «Das Warnen vor dem Kontrollpunkt ist somit fährlässig und gefährlich», appelliert die Polizei an die Autofahrer.

Tatsächlich habe man erst am Donnerstag bei einer Verkehrskontrolle einer zur Fahndung ausgeschriebene Person habhaft werden können.

Foto: Polizei

Bei den jüngsten Kontrollen sind 26 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt worden. Ein Kleintransporter hatte auf seiner Ladefläche einen Pkw nahezu ungesichert transportiert (Foto).

Gegen zwei Personen wurden Verfahren eingeleitet.

J.C. KEMP
21. Februar 2018 - 17.06

Op jiddfer Fall huet de Fahrlehrer engem ageschärft, et misst en d'Boîte op Neutral stellen, auskuppelen an de Fouss op der Brems géif den Examinator als Duerchfallgrond ugesinn, dat anert wier net 'marquer l'arrêt', demno eng typesch Ausleeungssaach. An et waren der vill, déi dowéinst, déi esou den Examen hu misste wiederhuelen. Sweet Memories.

Francis Wagner
19. Februar 2018 - 16.13

@ Kemp: Im Code de la Route steht zu diesem Thema Folgendes: "Le signal B,2a indique aux conducteurs qu’ils doivent marquer l’arrêt avant de s’engager sur la chaussée dont ils s’approchent et céder le passage aux conducteurs qui circulent dans les deux sens sur cette chaussée.
Les conducteurs doivent s’arrêter soit à l’endroit de la marque au sol telle que reprise à l’article 110 sous i), soit, en l’absence d’une telle marque, à l’endroit où ils peuvent observer dans les deux sens la chaussée sur laquelle ils s’engagent."
Von "Getriebe auf neutral stellen" geht da keine Rede. Es handelt sich dabei um das aktuell noch gültige großherzogliche Reglement vom 23. November 1955. Artikel 107, Kapitel II Signaux de priorité, Ziffer 2 "Arrêt". Der Code de la Route ist in seiner aktuellen koordinierten Fassung Mémorial A - 756 du 21 août 2017 gratis auf dem Internet verfügbar.

J.C. KEMP
19. Februar 2018 - 12.47

Laut CdlR muss man bei einem Stop Getriebe auf neutral stellen. Nur auskuppeln und 1.Gang einliegen haben, war in der Zeit, als ich den Führerschein machte, ein Verweigerungsgrund für den Schein. Demzufolge sind alle Automatikfahrer im Fehler. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Regel geändert wurde.

Marcel
11. Februar 2018 - 6.14

Richtig, guter Kommentar!

Marcel Spirinelli
8. Februar 2018 - 11.53

Ganz viele Stoppschilder sind ueberfluessig und sollten durch Dreiecks-Schilder ersetzt werden‼️
Die jnnuetzigen Stoppschilder werden deswegen missachtet...‼️??❓

Nikki Zolver
8. Februar 2018 - 9.27

Mir hun hei 30 zone.Awer keng kontroll....??An keen hällt sech dorunn.

Benny
6. Februar 2018 - 19.34

Mei fix radaren hin stellen op eppes dran ass oder net an der dierfer esou wei op landstrossen se sollen mam cr152b unfanken do kommen se an duerf erran wei raus geschoos .

Rosch
6. Februar 2018 - 16.52

@Ichundich. Danke Herr selbtsernannter Lehrer. Pardon: Oberlehrer ! Wenn Sie mit "matin und après-midi etwas anfangen können, dann sind SIE natürlich gescheiter als der Rest der Welt. Sie brauchen mich auch nicht zu belehren über Internet-Sites die ich selbst schon seit x Jahren kenne. Ich würde mal denken, ich hatte Vor IHNEN Internet. Lange Vor IHNEN !

Mars
6. Februar 2018 - 16.45

@Frédéric Becker. Nicht nur rote Ampeln sollen überwacht werden, auch Stoppzeichen. Man fragt sich, was die Fahrschüler eigentlich in den Fahrschulen noch lernen, wenn es zum Sport geworden ist Stoppzeichen zu ignorieren.

Nat
6. Februar 2018 - 8.46

Ich denke was Mephisto sagen möchte ist das z.B. auf Police Kontroll Menschen die Möglichkeit haben, nicht nur Staus sondern den anderen auch Kontrollen und Kontrollpunkten (natürlich vom Handy aus, welches immer vom Mitfahrer bedient wird) ?

Verkehrsmisere
6. Februar 2018 - 8.40

Dem kann ich nur zustimmen ?

Frédéric Becker
5. Februar 2018 - 20.54

Vor allem sollte man anfangen Kreuzungen zu überwachen und das misachten von roten Ampeln konsequent verfolgen und viel härter bestrafen

Den Pingelechen
5. Februar 2018 - 18.20

@Jean
Genau dat,dat wärt den Här Laurent Heinen awer elo net verquessen ! ;-)

Den Pingelechen
5. Februar 2018 - 18.19

@Laurent Heinen
Är Onansiichtegkéet wärt éech énges Dag zum Verhängnis gin ! An wann ech well baim Radar 80 km/h fuehren wou 90 erlaabt ass,dann maachen ech dat och,an ouni iirgendéen ze froen,ok? Ech sin net zwangsléfeg verpflichtet fir 90 ze feuhren,dat Scheld 90 héesscht,dass dat déi höchst erlaabten Vitesse ass wou ech kann fuehren,awer net muss ! Dann fuehrt oder rennt mol schéin weider....

Ichundich
5. Februar 2018 - 16.56

Achso. Und was ist das?
https://police.public.lu/fr/espace-usagers-route/securite-routiere/controles-annoncees.html

Diese Infos gibt es schon ewig direkt von der Polizei bereit gestellt. Nicht nur Ort sondern sogar die genaue Straße. Für mich sehen seine Äpfel nicht nach Birnen aus.

Francis Wagner
5. Februar 2018 - 16.30

Im Code de la route steht das hier:
Art. 167. (Règl. g.-d. du 26 mars 1965)
Il est interdit: (...) de faire stationner sur la chaussée entre 22 heures du soir et 6 heures du matin (...) une remorque non accouplée.

Mars
5. Februar 2018 - 16.28

Diese "Appelle" an die Vernunft sind reine Zeitverschwendung ! Da helfen nur häufige und strenge Kontrollen.

Pepe
5. Februar 2018 - 11.53

Ich warne auch Fahrer, die offensichtlich zu schnell fahren und das schon seit Jahren. Aber ich blinke nie, wenn tatsächlich eine Polizeikontrolle dort steht. Es ist eine Freude im Rückspiegel die Bremslichter zu sehen und noch schöner, wenn der Raser mir auch noch "Danke" winkt!
Sorry, ihr, die jetzt Groll gegen mich hegt, aber damit muss ich wohl leben.
Würde jeder, der sich regelmässig über Raser ärgert, dies tun, würde das Warnen an Polizeikontrollen keinen Sinn mehr machen.
Allzeit sichere Fahrt wünsche ich!

Jean-pierre goelff
5. Februar 2018 - 10.59

...oder huët een deï Maschinn geklaut?

Jean
5. Februar 2018 - 10.32

@Laurent Heinen:
90km/h sind "Erlaubt" und nicht "Vorgeschrieben". Nur weil ein Schild mit 90 da steht bedeutet das noch lange nicht dass sie genau 90 fahren müssen, 80km/h sind zb genauso erlaubt. Der einzige der also im fehler ist sind Sie weil sie sich, grundlos, provoziert fühlen.

Luss
5. Februar 2018 - 10.16

@Schuller piir. Dann schreiben Sie auch, in welchem Artikel vom Cdlr das steht. Jede Wette, dass es einen solchen Artikel NICHT gibt.

Rosch
5. Februar 2018 - 10.14

@Mephisto. Sie verwechseln Äpfel mit Birnen. Die Polizei kündigt allgemeine Verkehrskontrollen an OHNE auf den genauen Zeitpunkt und den genauen Ort hinzuweisen. Was die Radiosender veranstalten ist genau das Gegenteil: Sie kündigen an "wo im Moment die schwarzen "Herren mit den Kaapen" stehen und veranlassen die Fahrer, an genau dieser Stelle vom Gas zu gehen. Sonst könnten Sie ja am anderen Tag nicht erfolgreich vermelden wo es wieder gerabbelt (O-Ton RTL) hat. Der Hintergedanke ist natürlich, möglichst viele Zuhörer an sich zu binden damit die "Reklamen" umso teurer verkauft werden können.

Den Pingelechen
5. Februar 2018 - 9.52

Also wén anerer warnt virun Kontrollen,ass jo kloer am Fehler,entgéint dém wou hei emmer nemmen dat banaliséiert get ! Also mir brauch kéen Warnzéechen ze gin,ech halen mech allemol un déi virgeschriwen 90 km/h ausserhalb den Uertschaften.Ass richteg esou wat verschiddener hei soen,dén wou anerer warnt,hellt et och net esou genau mat der Vitesse asw.....,dén mech virun der Police warnt,dém weisen ech nach höchstens den Warnfanger (net den béisen Fanger wuelverstaanen).Haut des Dags sin vill leit gestresst,an hun dann och als Ausriéd sie hätten kéng Zait an missten dringend iirgendwou hin ? Absoluten Quatsch,d'Verkéihersréegelen sin dofir do fir angehalen ze gin,an naischt anescht.All déi wou méngen sie missten déi aner op der Strooss virun der Police mat Lichthupe warnen,déi solen all schéin bezuelen an verwarnt gin,an wann et no mir géif gohen,missten dat och nach 2 Punkten Stroof gin,dann géifen se ophalen mat hiren Dommhéeten.Halt éech all un d'Verkéihersréegelen an alles ass gudd.Dén wou dat net mecht,do hun ech jo virdrun schéin alles erklärt....

Gonder Ranch
5. Februar 2018 - 9.26

@Carl Hobichen: Die Radarwarnschilder sind eine Farce: mal stehen sie wenige hundert Meter vor dem Blizer, manchmal aber auch 2 km (Strecke Waldhaff-Gonderingen).
Ansonsten stellt sich mal grundsätzlich die Frage, warum anderenorts, z.B. in der Schweiz und in Deutschland sich fast alle ans Tempolimit halten. Wenn irgendwo 100 km steht, fährt kaum einer schneller als 110, aber auch niemand langsamer als 95 km/h! Früher waren es hierzulande lediglich einige Senioren, die mit 70 km/h durch die Gegend tuckerten, egal ob auf der Landstraße oder innerorts, jetzt gibt es auch bei jüngeren Verkehrsteilnehmer(inne)n den Trend, so langsam zu fahren, dass sie noch nebenher ein paar andere Dinge erledigen können (SMS schreiben, schminken). Dass andere schließkich entnervt überholen und in die Radarfalle tappen, wird billigend in Kauf genommen.

Carl Hobichen
5. Februar 2018 - 8.17

Radarwarnschilder sind Zeichen der Fairness. So haben Fahrer die eine Strecke zum ersten Mal oder nur gelegentlich befahren den gleichen Kenntnisstand wie die alltäglichen Pendler.

Die Bemerkung passt auch meiner Meinung nach wenig zum Thema, da Radargeräte keine Führerschein- oder Personenkontrollen durchführen.

Laurent Heinen
5. Februar 2018 - 0.55

Dann sollen sie doch auch diese dummen Radarwarnschilder wegnehmen. So werden die Leute, die zu schnell fahren ja gewarnt und wenn sie dann an denen mit meist knapp 70 kmh vorbeigetuckert sind, dann rasen sie wieder. Bei diesen Schildern sieht man, wie die Autos direkt in die Eisen gehen. Nochmal: Nur weil ein Radar da steht muss man nicht 20 bis 30 kmh unter Limit fahren. Wenn 90 ist z.B dann fahr deine verdammte 90. Ich überhole jeden Tag Autos direkt beim Radar (steht direkt hinter meinem Dorf) die übertrieben langsam fahren und andere Verkehrsteilnehmer zum Überholen provozieren

Carl Hobichen
4. Februar 2018 - 21.08

Die beiden letzten Kontrollen die ich bemerkt habe waren innerorts, jeweils 100 und 300 Meter von einer Schule!

Carl Hobichen
4. Februar 2018 - 21.03

@Fränz,
Was ändert das nun daran, dass es besser wäre nicht zu warnen?

Statistik
4. Februar 2018 - 19.20

Ich warne per Lichthupe und auch über "Coyote" vor JEDER versteckten, nicht angekündigten , banalisierten Kontrolle. Die Statistiken der letzten Zeit zeigen doch überdeutlich dass sowohl Minister Bausch als auch die Polizei vollkommen am Problem vorbei agieren !!!!!!

Gonder Ranch
4. Februar 2018 - 18.20

Solange Tempokontrollen nicht an wirklich neuralgischen Punkten wie Schulen, Alters- oder Blindenheimen durchgeführt werden, sondern fast ausschliesslich zu verkehrsarmen Zeiten an schnurgeraden Abschnitten von Schnellstraßen, wo möglichst viel Umsatz gemacht wird ("faire tourner la pompe à fric", sagen die frankophonen Nachbarn dazu), brauchen sich die Polizeibeamten nicht zu wundern, dass sich der eine oder andere es sich nicht verkneifen kann, andere Verkehrsteilnehmer vor den Blitzern zu warnen.

Fränz
4. Februar 2018 - 16.35

Fehlkauf? Mitnichten. Der macht hunderttausende am Tag, da sind 45€ Strafe allemal mit drin.

Buggayashi
4. Februar 2018 - 16.21

Wann en zur Fahndung ausgeschriwen ass, dann gett no em gesicht... Soss wisst een jo nett datt en gesicht gett..

Schuller piir
4. Februar 2018 - 15.29

Klarstellung: Sämtliche Anhänger dürfen nicht ohne Zugfahrzeug im öffentlichem Raum abgestellt werden. Dies betrifft Radar-Anhänger, Bootsanhänger, Wohnwagen oder welcher andere Art von Anhänger. Mit Zugfahrzeup sind maximal 24 Sunden erlaubt. Deshalb ist Dieser Radar-Anhänger ist ein Fehlkauf!

Blacky
4. Februar 2018 - 15.14

Beim Parkverbot wird nicht zwischen Wohnwagen oder anderem Anhaenger unterschieden ,beide duerfen nur angekuppelt geparkt werden !!
Beim Radaranhaenger verhaelt es sich wie bei jedem falsch geparkten Fahrzeugen der Polizei ,wer das Falschparken selbst kontrolliert wird sich garantiert, doch nicht selbst eine kostenpflichtige Verwarnung an den Wischer oder beim Anhaenger postalisch zuschicken !!
Als Besitzer eines Anhaengers darf ich bei Bauarbeiten vor der eigenen Haustuer tagsueber Schutt laden ,jedoch sollte ich wegen der verstaubung das Auto abkuppeln und in die Garage stellen, muss ich nach 19.00 Uhr entweder das Auto wieder ankuppeln und ueber nacht stehenlassen !!
Mietete ich einen Container wuerde es keinen stoeren ,bezahle ich aber ueber die ganze Zeit Steuern fuer den Anhaenger, wird es streng gehanghabt , sonst musste zwecks Parkverbot bei der Gemeine Differdingen angefragt werden ,jedoch werden jetzt Material und Bauschutt- Container nach gutduenken in Strassen unbeleuchtet ,ungesichert abgestellt, welche mehr stoeren als ungekuppllte Anhaenger !!
Aus Erfahrung weiss ich dass laut eigener Aussage von Polizeibeamten und nach Reklamation bei der Polizeidirektion,der Code de la Route von vielen Abmachungen unter Nachbarn beim Parken und nach freiem Wissen der Polizei nicht mehr als gueltig erklaert wird !!
Das stellt sich einem sowieso die Frage, warum auf der einen Seite jeder Fahranfaenger den Code de la Route lernen muss ,wenn er selbst von der Polizei nur nach der Methode angewannt wird ,wenn es Ihnen passt und wann nicht !!

Fränz
4. Februar 2018 - 14.52

Ausserhalb vun den Uertschaften däerf een och den Auto net ofstellen.

Fränz
4. Februar 2018 - 14.51

"Fränz, wann de „Knöllchen weggeweht“ gëtt, da kënnt een éischte Rappel per Post heem, duerno en zweeten."

Heem bei wien? Hei am Land weess de Staat wie wou wunnt, bei de Fransousen z.B. net.
Dir däerft net vun Iech op anerer schléissen.

Mars
4. Februar 2018 - 14.17

@Schuller piir. Sorry, autant pour moi. Art. 167. (...) Es ist verboten, einen nicht angekuppelten WOHNWAGEN auf der öffentlichen Straße stationieren zu lassen. b) ein auf der öffentlichen Straße stationierendes oder geparktes Fahrzeug als Wohnung zu benutzen. (ausgenommen Jahrmarktfahrzeuge) Fazit: Bei dem auf einen Anhänger montierten Blitzer handelt es sich mit Sicherheit nicht um einen Wohnwagen.........................

Frank
4. Februar 2018 - 14.08

Mars:Schuller hat Recht. In den meisten Ortschaften ist das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug nicht gestattet. Mit Zugfahrzeug nur eine gewisse Zeit. Ich weiss allerdings nicht wie es ausserhalb der Ortschaften aussieht...

Mars
4. Februar 2018 - 13.42

@Schuller piir. Wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil. (....) "Es ist verboten einen nicht angekuppelten Anhänger als Wohnung zu benutzen."

Schuller piir
4. Februar 2018 - 13.00

Dafür wird das auf einen Anhäger installierte Radar nicht mehr eingesetzt! Ein teurer Fehlkauf! Laut "code de la route" darf ein Anhänger nocht alleine im öffentlichem Raum geparkt werden. Anhänger, Wohnwagen, etc...müssen immer am Zugfahrzeug angekuppelt sein. Da hat einer seine Hausaufgaben nicht gemacht. Ein teurer Fehler.

Jeannot Hermes
4. Februar 2018 - 12.50

Fränz, wann de „Knöllchen weggeweht“ gëtt, da kënnt een éischte Rappel per Post heem, duerno en zweeten. Wann d‘Police ee sicht, dann as déi Persoun schon zimmlech gutt doriwwer informéiert, an dat huet als Grond och net nëmmen ee net bezuelte PV...

Mephisto
4. Februar 2018 - 12.07

Wenn die Lichthupe ( zu Recht ) verpönt ist, warum kündigt die Polizei denn einen Teil der Kontrollen selbst in den Medien an ?

Jacques Zeyen
4. Februar 2018 - 12.05

Wer kennt sie nicht, die Blitzeransagen auf den Radiosendern. Kontrollen sind da um " Bleifüsse " zu entlarven und mittels Strafzettel zu Verstand zu bringen. Wer sich an die Regeln hält hat nichts zu befürchten.
Es gibt also keinen Grund,dass Radiosender Raser warnen. Sie bringen dadurch indirekt andere Autofahrer in Gefahr,den Geschwindigkeit und Alkohol töten.

Mars
4. Februar 2018 - 11.44

Diejenigen die andere vor Kontrollen warnen sind welche, die selber Dreck am Stecken haben und hoffen, dass auch sie vor Kontrollen gewarnt werden. Die diesjährige Unfallbilanz (bis Anfang Februar bereits 7 Todesopfer im Verkehr) erfordert leider noch häufigere Kontrollen mit geeigneten Material. Ein Anfang sind die fixen Laserstationen die auch lästige Diskussionen an Ort und Stelle ausschließen. Hoffentlich kommen noch viele dazu !! Auch in Ortschaften !

Fränz
4. Februar 2018 - 10.53

"Tatsächlich habe man erst am Donnerstag bei einer Verkehrskontrolle einer zur Fahndung ausgeschriebene Person habhaft werden können."

Schön, nur haben sie nicht nach dem gesucht, sondern sind aus purem Zufall auf ihn gestossen. Die meisten von denen wissen nicht mal, dass man nach ihnen sucht. in vielen Ländern gibt's kein Zentralregister, wenn man also ein Knöllchen bekommt und der Wind weht ihn weg, dann wird nach ein paar Monaten nach der Person gefahndet obschon der keine Ahnung hat.