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Weniger Härte beim Familiennachzug

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Die Genossen wollen eine restriktive Regelung lockern – kleinere Korrekturen scheinen möglich.

Von unserem Korrespondenten Stefan Vetter

Seit dem März des vergangenen Jahres ist der Familiennachzug für Flüchtlinge mit nur eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland gestoppt. Die SPD hatte schon in den Sonderungsgesprächen mit der Union hart um Korrekturen gerungen und sie zum Teil auch bekommen. In den anstehenden Koalitionsverhandlungen will sie aber noch einmal nachlegen. Wir beleuchten in einer kleinen Serie die Nachforderungen der Genossen. Heute: „Eine weitergehende Härtefallregelung für den Familiennachzug“.

Knackpunkt Migration

Diese Formulierung im SPD-Parteitagsbeschluss vom vergangenen Sonntag ist sehr allgemein gehalten. Denn das Thema Migration ist einer der größten Knackpunkte für eine mögliche Neuauflage der großen Koalition. Die Union wollte eigentlich die vor zwei Jahren beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs bis zum Sankt Nimmerleinstag beibehalten. Besonders die CSU sah darin einen Eckpfeiler für eine „Obergrenze“ bei den Flüchtlingszahlen.

Im Sondierungsbeschluss wurde jedoch auf Druck der SPD festgelegt, 1.000 Familienangehörigen pro Monat den Nachzug nach Deutschland zu ermöglichen. Macht jährlich 12.000 Personen. Deren Zuzug ist allerdings an zahlreiche Bedingungen geknüpft: Zum einen soll die „Gesamtzahl“ von „jährlich 180.000 bis 220.000“ Flüchtlingen, die ins Land kommen dürfen, nicht überschritten werden. Zum anderen darf es sich nur um Personen handeln, die vor der Flucht geheiratet und „keine schwerwiegenden Straftaten“ begangen haben und bei denen „eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist“. Auch islamistische Gefährder kommen für den Familiennachzug nicht in Betracht.

Lockerung der Härtefälle

Bis Ende Juli soll ein entsprechendes Gesetz vorliegen. Von einer Härtefallreglung ist in dem Sondierungsbeschluss nicht die Rede. Es gibt sie auch schon. Und zwar im Aufenthaltsgesetz. Doch die Bestimmungen erweisen sich in der Praxis als sehr restriktiv. So teilte die Bundesregierung der Linksfraktion kürzlich auf Anfrage mit, dass im vergangenen Jahr bis zum 4. Dezember gerade mal 66 Härtefall-Visa vom dafür zuständigen Auswärtigen Amt vergeben wurden. In gut 100 weiteren Fällen liefen die Visa-Verfahren noch. Die Forderung der SPD ist also letztlich auf die Lockerung dieser Härtefallregelung gerichtet. Dabei können die Genossen auch auf eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts verweisen, das einem traumatisierten jungen Syrer kürzlich ein Nachzugsrecht seiner Eltern und Geschwister zubilligte, nachdem das Auswärtige Amt dies noch abgelehnt hatte.

Die Frage bleibt allerdings, wie sich eine Ausweitung der Härtefälle mit dem schon vereinbarten Zuzug von maximal 1.000 nachziehenden Familienangehörigen verträgt. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer zeigte sich am Mittwoch kompromisslos: Es bleibe bei den Verabredungen zum Familiennachzug. „In der Sondierung wurde alles geregelt“, sagte er in Berlin. Aus den Reihen der CDU klang das zuvor allerdings etwas anders. So hatte sich etwa Sachsens Landesparteichef Michael Kretschmer offen für Änderungen „in ganz engem, begrenztem Maße“ gezeigt.

Fazit: Viel mehr als ein paar kosmetische Korrekturen wird die SPD in den Koalitionsverhandlungen wohl nicht herausholen. Da ihre Forderung aber sehr vage formuliert ist, könnte man auch die kleinste Nachbesserung als sozialdemokratischen Geländegewinn feiern.