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Wirt ruft für verletzten Kunden keinen Krankenwagen

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Ein Mann verlässt am Montagabend mit einer blutenden Kopfwunde ein Lokal in der rue Jean Origer. Er steigt in ein Taxi. Dem Fahrer fällt die Verletzung auf und er ruft einen Krankenwagen sowie die Polizei.

Der Taxifahrer bringt den Mann wieder zurück zu der Kneipe. Es stellte sich heraus, dass der Mann mehrere alkoholische Getränke zu sich genommen hatte. Aufgrund seines Zustandes fiel der Mann zu Boden und zog sich eine Kopfwunde zu, doch statt einen Krankenwagen zu rufen, hat der Wirt ein Taxi gerufen.

Kein Alkohol für Betrunkene

Der Wirt machte sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig – er hätte dem Mann Hilfe zukommen lassen müssen. Außerdem ist es laut dem Schankwirtschaftsgesetz verboten, einem Kunden Alkohol anzubieten, wenn dieser eindeutige Anzeichen von Trunkenheit aufweist (Geldstrafe von 251-1.000 Euro).

Der verletzte Kunde wurde ins Krankenhaus gebracht und gegen den Wirt wurde Strafanzeige erstattet.

Blacky
11. Oktober 2017 - 14.36

Da kamen schon die komischsten Sachen bei Wirten vor :
Mein Vater ging vor einigen Jahren einmal morgens auf Kneipentour ,sehr frueh und es gab den ganzen Tag kein Zeichen mehr und dann gegen 15Uhr hielt ein Krankenwagen vor der Haustuer .
Heraus wurde mein Vater geladen, mit Kopfverband ,gebrochener Nase und weitere Verletzungen ,nach Auskunft des Vaters wurde er in Differdingen bei einer Kneipe die Treppe heruntergestossen !!
Da stellt man sich die Frage , wer hat den Krankenwagen gerufen und war es nicht moeglich der Familie bescheid zusagen ??

Rosch
10. Oktober 2017 - 19.45

"Außerdem ist es laut dem Schankwirtschaftsgesetz verboten einem Kunden Alkohol ANZUBIETEN, wenn dieser eindeutige Anzeichen von Trunkenheit aufweist" Da wird wieder -wie so immer- der einfachste Weg gesucht um einen Schuldigen zu finden ! Man stelle sich vor, ein Bleichgesicht und ein Schwarzer kommen in ein Café. Das Bleichgesicht bekommt ein Bier, der Dunkelhäutige bekommt nichts ! Argument: Er sei betrunken ! Wer hat das Recht, das festzustellen wenn keine Polizei mit Alkoholtest vor Ort ist ??? Geht das: pie mal Daumen geteilt durch Augenmaß ?? Der Dunkelhäutige humpelt vielleicht wegen einem früheren Unfall ? Genügt das als Argument ? Außerdem hat noch nie in meinem Leben ein Wirt mir Alkohol "angeboten". Er fragt IMMER, was ich haben möchte. Allerdings hätte der Wirt zuerst einen Krankenwagen bzw.. die Polizei rufen müssen ! Wie es dann weitergegangen wäre, wäre nicht mehr sein Problem!!