Rückwärts auf der Autobahn fahren ist nicht nur ziemlich gefährlich, sondern auch verboten – das sollte jeder wissen, der einen gültigen Führerschein besitzt. In den vergangenen Tagen wurden der Verkehrspolizei in Luxemburg jedoch mehrere solcher Geisterfahrer-Fälle gemeldet.
Polizisten haben am Montag eine Kontrolle auf der Autobahn A13 gemacht. Und mitten in einem Riesenstau (► Link) wegen der Vollsperrung zwischen der Abzweigung Esch und der Ausfahrt Schifflingen sahen sich manche Autofahrer tatsächlich dazu veranlasst, den Rückwärtsgang einzulegen. Mit dem riskanten Manöver wollten sie die Ausfahrt Schifflingen-Kayl noch erreichen. Wahrscheinlich hatten sie die einzige Möglichkeit verpasst, die Autobahn noch zu verlassen, um dem Stau zu entgehen.
Die Polizei sieht sich deshalb nochmals in der Pflicht, auf die wohl wichtigste Regel beim Autobahnfahren einzugehen: Auf der Autobahn darf man weder wenden noch rückwärtsfahren. Verstöße werden mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 145 Euro und zwei Punkten bestraft.
Net nëmmen en Deel vum Problem sinn, ma och nach weiderer machen
EGW!
Do gesait éen wéi dreist munch Autofuehrer hei zu Letzebuerg sin ! Sie sollen sech fir hirt Behuelen schummen an sie sollen och rouheg 145 € bezuelen mat 2 Punkten falls sie erwescht gin bai esou Verkéihersdelikter ! An et gesait éen,dass sech vill Leit net méi un d'Réegelen halen....,wéi eben och am Alldag op den Stroossen ! Traureg !