Wieder eine arbeitsreiche Nacht für die Polizei: In Grevenmacher kam es am Mittwochabend gegen 18.00 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Motorrad. Der Fahrzeugfahrer war auf das Motorrad aufgefahren, doch es blieb glücklicherweise beim Materialschaden.
Der Autofahrer konnte keinen Führerschein vorzeigen. Er sagte, er hätte ihn verloren. Doch die Überprüfung ergab, dass sein Führerschein seit einigen Jahren abgelaufen ist. Die Staatsanwaltschaft wurde in Kenntnis gesetzt. Sollte der Unfallverursacher bis Donnerstag keinen gültigen Führerschein vorzeigen können, dann soll das Fahrzeug eventuell beschlagnahmt werden.
Blaulicht übersehen
In Aspelt bemerkte eine Patrouille gegen 23.20 Uhr ein Fahrzeug, das ohne Beleuchtung in Richtung Filsdorf steuerte. Während der kurzen Verfolgung stellten die Beamten zudem fest, dass das Auto mehrmals von der Strecke abwich. Die Fahrerin schien das Blaulicht allerdings nicht zu bemerken, da sie ihre Fahrt einfach fortsetzte. Erst nachdem die Polizei den Wagen überholte und erneut deutliche Haltezeichen gab, stoppte die Frau.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Frau unter Alkoholeinfluss stand. Der zulässige Höchstwert wurde überschritten und einen Führerschein hatte sie auch nicht dabei. Ende der Geschichte war ein Fahrverbot.
Verkehrsampeln übersehen
Erwischt wurde auch ein Autofahrer auf dem Boulevard Joseph II in Stadt Luxemburg. Er nahm einer Polizei-Patrouille gegen 03.30 Uhr die Vorfahrt und missachtete dabei eine rote Ampel. Als der Fahrer danach in den Boulevard Grande-Duchesse Charlotte einbog, fuhr er eiskalt eine zweites Mal durch eine rote Verkehrsampel.
Die Polizei nahm die Verfolgung auf und der Fahrer wurde kontrolliert. Er stand unter Alkoholeinfluss. Der zulässige Höchstwert wurde deutlich überschritten und der Führerschein prompt eingezogen.
In Lingten machte sich gegen 02.00 Uhr ein Fahrer verdächtig, als er auf der Hauptstraße beim Erblicken eines Polizeiwagens beschleunigte. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Der zulässige Höchstwert wurde überschritten und der Führerschein eingezogen. Außerdem stellte sich heraus, dass die Steuerbescheinigung des Fahrzeuges seit Ende des letzten Jahres abgelaufen ist.
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