In zweiter Instanz wurde das Künstlerkollektiv «Richtung 22» am Donnerstag freigesprochen. In erster Instanz wurden die vier Beschuldigten Ende Januar 2017 von den Richtern des Polizeigerichts noch zu Geldstrafen von jeweils 200 Euro verurteilt. Sie legten aber Berufung gegen das Urteil ein.
Der Prozess, der eigentlich im Mai 2016 hätte verhandelt werden sollen, wurde zweimal vertagt. Beim ersten Mal hatte die Anwältin der Angeklagten nicht ausreichend Zeit, um die ganzen Gerichtsunterlagen zu studieren. Beim zweiten Mal, am 19. September 2016, forderte Staatsanwaltschaft die erneute Vertagung des Prozesses, um zu untersuchen, ob die Kreide, die damals verwendet wurde, durch die normalen Witterungsverhältnisse automatisch verschwinden würde.
Protest gegen Referendum
Die Kreidemalerei war am Abend des 22. Juni 2015 durch das Künstlerkollektiv «Richtung 22», zusammen mit Mitgliedern der „Jonk Lénk“ und der Studentenorganisation UNEL, entstanden. Gemeinsam hatten sie eine umgedichtete Version der luxemburgischen Nationalhymne verfasst. Mit dieser Aktion wollten sie dem Großherzog, dem Premierminister und anderen Persönlichkeiten, die am Vormittag des Nationalfeiertags dort defilieren sollten, zeigen, was sie von ihrem Heimatland und insbesondere vom Ausgang des zwei Wochen zuvor abgehaltenen Referendums zur Verfassungsreform halten.
Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hatte anschließend die Polizei gerufen. Als die Beamten vor Ort ankamen, belehrten sie die „Täter“, erklärten ihnen, dass Nationalfeiertag sei und der Großherzog dort vorbeigehen werde.
Beim Sicherheitspersonal der Philharmonie liehen sich die Jugendlichen schließlich Eimer und Schrubber aus und begannen, die Kreide abzuwaschen. Doch das dauerte der Polizei zu lange. Daraufhin verständigte ein Beamter die Berufsfeuerwehr, damit diese die Kreide professionell entfernt. Durch den hohen Wasserdruck gingen zwei Fliesen zu Bruch.
@c.kremer: Jo, mee mat engem gudden Pompjee geet alles nach besser... ;-)
Kräid geht mat dem Reen ewech! Vum selwen!
An ween bezillt fir d'Botzen, den dommen Stei'erzuehler !!!!!!! Bravo Justiz !!