Headlines

Freispruch

Freispruch

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Vor Gericht wurde am Donnerstag ein 59-jähriger Mann freigesprochen. Er musste sich wegen Aufruf zum Fremdenhass verantworten.

Urteil in einem Prozess wegen Aufruf zum Fremdenhass. Ein 59-jähriger Mann wurde freigesprochen. Aufruf zum Fremdenhass sowie die Veröffentlichung von rassistischen Kommentaren via Internet ist strafbar, auch wenn die meisten Menschen glauben, das „www“ wäre eine rechtsfreie Zone. Kürzlich musste sich ein 59-jähriger Mann wegen solcher Taten verantworten. Mitte Oktober 2016 hatte eine französische Sportgeschäftskette eine Werbung für Sportmunition geschaltet.

Es ging hierbei um Munition für Zugvögel. Vor allem auf Korsika war die Werbung zu sehen. Nachdem es wegen der Aufschrift „Munition spéciale migration“ eine ganze Polemik rund um diese Werbung gab, entschloss sich das Sportgeschäft rasch, die Werbung zurückzuziehen. Auf dem Werbeplakat waren neben der Aufschrift ebenfalls Zugvögel abgebildet.

«Es sollte Satire sein»

Nachdem auf der Internetseite von RTL ein Artikel rund um die Polemik der Werbung zu sehen war, schrieb der Angeklagte folgenden Kommentar drunter: „Verständlech datt Leit sech geiergert hunn, Sie hätten den onschellegen Villchen aus der Reklam sollen rausloossen. Dann wier se ganz gudd gelongen“. Der Ermittler erklärte im Zeugenstand, dass dieser Kommentar (übrigens der einzige unter dem Artikel) via die Plattform BeeSecure Stopline gemeldet wurde. Daraufhin wurde der Angeklagte ermittelt. Er erklärte auf dem Revier, dass sein Zitat eigentlich ironisch gedacht war. Der Beschuldigte, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, betonte anlässlich des Prozesses: „Der Kommentar sollte Satire sein.“

Darüber hinaus versuchte der Mann sich herauszureden und erklärte, dass er nie etwas Negatives gegen Flüchtlinge sagen könnte. „Ich habe schließlich vor einigen Jahren Wohnungen an Ausländer vermietet“, so der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft meinte, dass die Werbung damals zweideutig war, deswegen habe die Sportgeschäftskette sie sofort nach der Veröffentlichung wieder zurückgezogen. „Das Sportgeschäft hatte sich damals gerechtfertigt, dass Zugvögel auf dem Plakat zu sehen waren. Dies könne man nachvollziehen. Doch der Kommentar, der vom Angeklagten veröffentlicht wurde, sei keineswegs Satire. So wie der Mann sich ausgedrückt hat, ist es für mich eindeutig, wie er es meinte“, so die Staatsanwältin.

Sie forderte eine Geldstrafe gegen den Mann. Am Donnerstag wurde der Mann schlussendlich freigesprochen.