Seit 1982 würden die Häuser gleich behandelt. Es sei kaum nachvollziehbar, wenn das Krankenhauswesen nun in zwei Lager gespalten werde. Wenn jedoch Spitäler zum privaten Raum erklärt würden, müssten sie auch Konsequenzen daraus ziehen. Das Gesetz über Sterbehilfe sehe keine Einmischung von Drittpersonen in die Beziehung Arzt-Patient vor, welche die Anwendung des Gesetzes verhindern könnten.
Zum geschilderten Fall von Sterbehilfe wolle er sich ausführlich informieren lassen. lmo
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