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Fußball / FLF-Kongress: Brüssel gab grünes Licht

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Beim FLF-Kongress am vergangenen Samstag in Kehlen standen vor allem Statutenänderungen im Vordergrund. Neben Artikel 17 im Kapitel 1 „Membres licenciés des clubs“ interessierte die Klubs vor allem die längere Transferperiode in der Winterpause. Zukünftig können die Klubs vom 1. bis 31. Januar Wechsel tätigen. / Christophe Junker (Texte)

FLF-Präsident Paul Philipp ging das Problem der FLF-Statuten, die nicht EU-konform waren, wie folgt an: „2005 in Oberkorn haben über 90 Prozent der Vereine für fünf selektionierbare Spieler auf dem Spielbogen gestimmt. Also Spieler, die entweder ihre erste Lizenz in Luxemburg unterschrieben haben oder die Luxemburger Nationalität besitzen.
Da dieser Passus aber nicht den EU-Richtlinien entsprach, setzte die FLF alles dran, diese den gegebenen Gesetzen anzupassen. „Aus diesem Grund sind wir mit unseren Statuten nach Brüssel und zur UEFA und FIFA gereist. Das erste Mal sind wir in Brüssel bei diesen ‹Paragraphen-Heinis› gegen eine Mauer gerannt. Dort hieß es nur: Diskriminierung, Diskriminierung. Es hätte nur noch gefehlt, dasKehlen protestiert 

Fred Keup vom FC Kehlen war der einzige Vereinsvertreter, der sich ans Rednerpult wagte. Er prangerte ein Statutenproblem bei Vereinswechseln von Spielern unterklassiger Vereine zu BGL-Ligue-Klubs an: „Einer unserer Spieler ist zu solch einem Verein gewechselt. Wir haben ausgerechnet, dass der Transfer 3.125 Euro kosten müsste, der andere Klub aber kam auf 625 Euro. Das mit dem Argument, dass der Spieler in deren zweite Mannschaft wechseln würde. Die FLF hat diesem Klub Recht gegeben und hat somit einen Präzedenzfall geschaffen. In den Statuten sind keine Wechsel in eine zweite Mannschaft vorgesehen. Wir sind deshalb vor den CLAS gezogen.“  s die uns fragen, warum Fußball nicht mit 13, 14 Spielern gespielt werden darf.“
Gestört hat sich die EU-Kommission vor allem am Passus der Luxemburger Nationalität. Für Paul Philipp und seine Mannschaft galt es, die Basis der bestehenden Statuten beizubehalten. Als Basis diente die erste in Luxemburg unterzeichnete Lizenz. „Das war für uns, also den Luxemburger Fußball, überlebenswichtig“, so Philipp.
Am vergangenen Donnerstag erhielt die FLF dann die schriftliche Bestätigung der EU-Kommission, dass die neuen, angepassten Satzungen in Ordnung seien, also gesetzlich nicht anzuprangern sind. Paul Philipp zeigte sich sehr erfreut: „Mit der ersten Lizenz liegen wir also richtig. Das war für uns der schönste Moment seit langem.“
In Luxemburg gibt es aber 25 Ausnahmen unter 2.200 Spielern. U.a. besitzen die eingebürgerten Jonathan Joubert oder Sébastien Remy die Luxemburger Nationalität, haben allerdings ihre erste Lizenz nicht in Luxemburg unterschrieben. Spieler wie diese beiden würden zukünftig nicht mehr unter die sieben Spieler fallen, die ihre erste Lizenz in Luxemburg unterschrieben haben. Auch dieses Problem wurde gelöst, denn die EU-Kommission gab auch für solche Fälle grünes Licht. „Unsere Regeln sind nun unantastbar. Wir haben die letzten drei, vier Jahre um jeden Zentimeter gekämpft. Das Ganze haben wir auch der brillanten Feder von Jean-Jacques Schonckert (Präsident der Statuten-Kommission der FLF, d. Red.) zu verdanken.“
Dann appellierte Paul Philipp an die Vereine, diese Statutenänderung anzunehmen: „Wenn ihr das tut, dann können wir behaupten, ein wenig Fußballgeschichte geschrieben zu haben. Dann werden wir Vorreiter für andere Nationen sein.“
Die Appelle zeigten Wirkung, denn bis auf den F91 Düdelingen, der diesem Vorschlag die Rote Karte zeigte, wurde die Änderungen angenommen.
In die gleiche Kerbe schlug ebenfalls Romain Schneider, der die Mail aus Brüssel vorlas: „Es wäre der richtige Weg und andere Verbände sollen sich hiervon inspirieren lassen.“
Eine weitere, sehr interessante und wichtige Satzungsänderung wurde in Bezug auf die Wintertransfers vorgeschlagen … und angenommen. Zukünftig, und das bereits ab kommender Winterpause, dürfen, nicht wie vorher bis zum 15. Januar, sondern bis zum 31. Januar Transfers getätigt werden.