Das Schweizer Bundesgericht gab dem Eilantrag der 37-Jährigen statt und ermöglicht der wegen Blutdopings für zwei Jahre gesperrten Pechstein doch noch den Start beim Weltcup in Salt Lake City – und damit eine letzte Chance auf die sportliche Qualifikation für die Olympischen Winterspiele im kommenden Februar in Vancouver.
Diese letzte Chance will Pechstein im 3.000-m-Rennen auf der Olympiabahn von 2002 am Freitag nutzen. „Diese Startmöglichkeit ist für mich eine kleine Genugtuung“, sagte eine sichtlich Vorgeschichte
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte am 25. November die zweijährige Sperre des Weltverbandes ISU bestätigt, der Pechstein aufgrund von Indizien (mehrfach überhöhter Retikulozytenwert), jedoch ohne positiven Dopingbefund, für zwei Jahre gesperrt hatte. Diese Sperre endet am
9. Februar 2011.
Pechstein hat stets ihre Unschuld beteuert. Das Urteil stellt einen Präzedenzfall im Sport dar. gelöste Pechstein am Rande ihres Trainings gestern Vormittag in Berlin „denn ich habe nichts getan und immer noch gehofft“.
Allerdings gab Pechstein, die den erlösenden Anruf ihres Anwalts im Auto auf dem Weg zur Eishalle erhalten hatte, zu bedenken: „Ich habe zehn Monate lang unter unglaublicher nervlicher Anspannung trainieren müssen. Großes kann man da nicht erwarten. Ich will mich qualifizieren, mehr nicht.“
Pechstein reicht ein achter Platz, um die Kriterien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu erfüllen.
Dessen Präsident Thomas Bach, der Pechstein seit der Bestätigung der Zweijahressperre durch den CAS als Dopingsünderin betrachtet, äußerte sich zurückhaltend zu der Entscheidung. „Wir respektieren die einstweilige Verfügung des Schweizer Bundesgerichts und hoffen auf eine baldige endgültige Entscheidung“, sagte Bach. Wann diese fällt, steht noch nicht fest. Pechsteins Verteidiger haben den Einspruch für das Hauptverfahren noch nicht eingereicht. Ob Pechstein bei einer erfolgreichen Qualifikation tatsächlich in Vancouver starten dürfte, ist indes vollkommen ungewiss. Dies hängt vom Hauptverfahren ab.
Ihr Anwalt Simon Bergmann nannte die Entscheidung eine Interessensabwägung des Schweizer Bundesgerichts. „Wenn Claudia nicht hätte teilnehmen können, wäre Olympia für sie gestorben gewesen. Hätten dann aber unsere Rechtsmittel Erfolg gehabt, wäre ein irreparabler Schaden entstanden. Deshalb überwogen Claudias Interessen“, sagte Bergmann, stellte jedoch klar: „Das ist kein Indiz dafür, dass unsere Beschwerde im Hauptsacheverfahren automatisch auch Erfolg haben wird.“ Wann genau diese Beschwerde eingereicht wird, ließ Bergmann offen.
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