«Wir haben dem Verbandsgericht wissenschaftlich fundierte und rechtliche Bedenken gegen das zugrunde gelegte Ergebnis von A- und B-Probe präsentiert. Es ist bedauerlich, dass die aufgezeigten Widersprüche offenbar keine Berücksichtigung gefunden haben», erklärte der 36-Jährige aus Kolkwitz.
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