Demzufolge kann sich der 2009 neu gegründete Eiskunstlauf-Verein Lux Ice Emotion als Mitglied der ULP („Union luxembourgeoise de patinage“) betrachten, und damit auch des übergeordneten Dachverbandes FLSG („Fédération luxembourgeoise des sports de glace“).
Der Verein, dem u.a. die Olympionikin Fleur Maxwell angehört, hatte vergangenes Jahr für Knatsch in der kleinen Luxemburger Eiskunstlauf-Szene gesorgt (das „T“ berichtete). Die Aufnahme des Vereins in die ULP war von deren Generalversammlung abgelehnt worden.
Dagegen protestierte der Verein vor der CLAS. Die drei für den Fall eingesetzten Schiedsrichter befanden die Lux-Ice-Klage zunächst für zulässig, und gaben dem Verein dann auch recht. Die Entscheidung der ULP-Generalversammlung sei nicht vereinbar mit dem überarbeiteten Sportgesetz von 2005, und auch nicht mit den COSL-Statuten.
Zudem seien im „procès-verbal“ der ULP-Generalversammlung keine begründeten Ursachen für die Verweigerung zu finden, und solche seien auch nicht bei der CLAS-Anhörung vorgebracht worden.
Die drei Schiedsrichter geben Lux Ice Emotion demnach auf der ganzen Linie recht, annullieren die Entscheidung der ULP-Generalversammlung und verurteilen die ULP zur Zahlung der Verfahrenskosten.
clc
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