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«Unangebrachte und übertriebene Endzeitstimmung»

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In einem offenen Brief beklagten sich am Dienstag die Bürgermeister aus neun Gemeinden über einen akuten Personalmangel bei den Rettungsdiensten. Von Innenminister Halsdorf fordern sie schnelle Hilfe und Verbesserungsvorschläge. Die Reaktion aus den Innenministerium folgte am Mittwoch.

Im Wortlaut:

«In ihrer Mitteilung vom 19. Juli 2010 sorgen sich die Bürgermeister der Gemeinden Befort, Consdorf, Ermsdorf, Fischbach, Heffingen, Larochette, Medernach, Nommern und Waldbillig um die Sicherheit ihrer Mitbürger. Dies ehrt sie. Was sie jedoch weit weniger ehrt, ist die unangebrachte und übertriebene Endzeitstimmung, mit welcher sie bei der Bevölkerung Ängste schüren wollen.

Es ist nicht meine Absicht, die Probleme, welche zurzeit im Luxemburger Rettungswesen bestehen, schönreden zu wollen. Das Regierungsprogramm unterstreicht diesbezüglich die Dringlichkeit einer grundlegenden Reform. Ich kann allerdings auch nicht gutheißen, dass ein System schlechter dargestellt wird als es ist. Fakt ist, dass der Besetzungsgrad der ersten Ambulanzen der 24 Einsatzzentren in den Monaten Februar bis Juni im Durchschnitt bei 89 Prozent lag. In 15 Einsatzzentren waren die Ambulanzen zu 100 Prozent einsatzbereit. Siehe auch:
Akuter Personalmangel bei den Rettungsdiensten?

In 7 Einsatzzentren lag der Besetzungsgrad während dieser Zeit zwischen 80 und 95 Prozent. Lediglich bei 2 Einsatzzentren lag die Einsatzbereitschaft unter 80 Prozent. Zusammen mit den 3 Stützpunkten des SAMU und der Unterstützung der Berufsfeuerwehr in Luxemburg-Stadt, sowie den Rettungshubschraubern der Luxembourg Air Rescue verfügt Luxemburg also über ein Rettungsdienstsystem, welches sicherstellt, dass jeder Bürger bei einem Notfall zu jeder Zeit in einem angemessenen Zeitrahmen mit kompetenter Hilfe rechnen kann.

Es ist sicherlich richtig, dass es insbesondere während der Arbeitszeit nur wenige freiwillige Helfer sind, welche den Großteil der Bereitschaftsstunden und Einsätze leisten. Die Tatsache, dass eine Handvoll ehrenamtlicher Mitglieder die Hauptlast der Arbeit zu tragen hat, ist ein Phänomen, welches in den meisten Einsatzzentren festzustellen ist.

Hier sind sicherlich die Grenzen des Zumutbaren erreicht. Umso wichtiger und richtiger ist die Entscheidung, welche mit der großherzoglichen Verordnung vom 6. Mai 2010 getroffen wurde, das Dienstalter auf 65 Jahre zu begrenzen. Für Freiwillige, welche beim Inkrafttreten der Verordnung dieses Alter bereits erreicht haben gilt eine Übergangsfrist bis zum 70. Lebensjahr mit einer jährlichen medizinischen Kontrolle. Die Fürsorgepflicht des Staates gebietet es, diese freiwilligen Helfer, welche jahrelang ihren Dienst an der Allgemeinheit geleistet haben, angemessen zu schützen.

Nationaler Plan bis spätestens Ende 2011

Wie die Bürgermeister in ihrem Schreiben richtig festgestellt haben, läuft zurzeit ein Prozess, um das Rettungswesen in Luxemburg einer tiefgreifenden und weitreichenden Reform zu unterwerfen. Der Zeitplan dieses Prozesses müsste den unterschreibenden Bürgermeistern ebenfalls bekannt sein.

Am 24. September 2009 fand im Beisein aller Akteure des Rettungswesens der Startschuss zur Reform statt. Seitdem hat sich das Expertenkollegium, welchem von allen Parteien Kompetenz und Professionalität bescheinigt wurde, mit zahlreichen Verantwortlichen aus den Bereichen Rettungswesen, Politik, Gesundheit, Gewerkschaft usw. getroffen, um sich über die Situation im Luxemburger Rettungswesen zu informieren.

Aufgabe der Experten ist es, ein Modell vorzuschlagen, wie das Rettungswesen in Zukunft in Luxemburg in einer einzigen Organisationsstruktur aufgestellt werden kann. Klar ist, dass auch in Zukunft die Sicherheit der Bürger eine gemeinsame Verantwortung von Staat und Gemeinden sein wird. Insofern entbehrt die Unterstellung, dass sich der Staat aus seiner Verantwortung stehlen würde, jeder Grundlage!

Der Zeitplan des Reformprozesses sieht vor, dass ein nationaler Plan des Rettungswesens spätestens Ende 2011 vorliegt. Anschließend wird ein Gesetzesentwurf in der Abgeordnetenkammer eingebracht, welcher diesen Plan umsetzen soll und das Gesetz von 2004 ablösen soll.
Ich habe aber auch von Anfang an mitgeteilt, dass man nicht bis zur Umsetzung der Reform warten kann, bis Maßnahmen getroffen werden, um die Probleme welche beim Rettungsdienst bestehen in Angriff zu nehmen. Ebenso klar habe ich mich dagegen ausgesprochen Maßnahmen zu treffen bevor die grundlegende Ausrichtung der Reform bekannt sei, um den Reformprozess nicht zu gefährden, bzw. Entscheidungen vorwegzunehmen.

Am vergangenen 14. Juli haben die Experten mir in einem ersten Zwischenbericht ihre Überlegungen zur Reform mitgeteilt. Ich habe nun die betroffenen Akteure für eine Unterredung am 26. Juli im Innenministerium eingeladen, um mit ihnen die Schlussfolgerungen der Experten zu diskutieren und die weitere Vorgehensweise vorzustellen.

In dem Kontext werde ich auch weitere Maßnahmen vorstellen, um eine kurzfristige Verbesserung zu bewirken.
Ich habe also weder vor, mich meiner Verantwortung zu entziehen, noch mich unter Druck setzen zu lassen, sondern werde konsequent meinen Auftrag, wie er in der Regierungserklärung festgehalten wurde, umsetzen.“

Mitgeteilt vom Minister für Inneres und für die Großregion