Bis dato wurden jede Gesuche von Umweltvereinigungen vor Gericht gegen Entscheidungen des Umweltministeriums mit dem Argument abgelehnt, um vor Gericht Entscheidungen von öffentlichen Verwaltungen zu beanstanden, müsse ein persönliches Interesse vorliegen.
In der Sache geht es um eine Erlaubnis des Umweltministeriums vom 25. August 2008 für den Energielieferanten Sotel, eine Hochspannungsleitung zu bauen, um sich an das französische Netz anzuschließen. Damit sollen die ArcelorMittal-Stahlwerke mit Atomstrom versorgt werden.
Sotel hatte mit dem Bau der Linie begonnen, ohne jedoch im Besitz der nötigen Genehmigungen der betroffenen Gemeinden gewesen zu sein. Auch fehlte eine Impaktstudie, da die Leitung durch das Naturschutzgebiet „Natura 2000“ in Differdingen führt. Greenpeace hatte Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Einstwilige Verfügung
In der Praxis bedeutet das Urteil, dass Greenpeace nun eine einstweilige Verfügung anfordern könnte, um den Bau zu stoppen
Der Anwältin von Greenpeace, Florence Turk, gelang es, die Richter zu überzeugen, dass das Umweltrecht sich in den Nachbarländern stark entwickelt habe. Luxemburg könne dies nicht ignorieren und hinten anstehen.
Greenpeace fordert einerseits eine öffentliche Debatte zu diesem Thema und andererseits, dass alle nationalen und europäischen Vorschriften in Sachen Umweltschutz respektiert werden.
Dass Sotel sich nicht so einfach geschlagen geben werde, dürfte auf der Hand liegen, sagte Paul Delanois, Direktor von Greenpeace Luxemburg, am Freitag anlässlich einer Pressekonferenz, gehe es doch um Einsparungen von rund 200 Millionen Euro im Jahr.
c.mol.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können