Léon Marx
Die Reform der Unfallkasse, für die Sozialminister Mars di Bartolomeo vor kurzem den entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament deponierte, soll zu mehr Solidarität zwischen den Unternehmen führen.
Die bestehende Regelung sieht unterschiedliche Betragssätze für die verschiedenen Berufsgruppen vor.
Erst im April dieses Jahres hatte das Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die insgesamt 21 Beitragsklassen etwas näher aneinander herangeführt wurden. Die Beitragssätze werden im aktuellen System regelmäßig aufgrund der Unfallhäufigkeit in den verschiedenen Berufsbranchen festgelegt.
Im Banken- und Versicherungsbereich etwa liegt der Beitrag zur Unfallkasse nur bei 0,45 Prozent. Am anderen Ende der Skala befindet sich mit einem Beitragssatz von sechs Prozent die Sparte der Dachdecker.
Eine Art Bankensteuer
Dieses System belastet vor allem kleine und mittelständische Unternehmen überproportional. Gerade sie aber sind es, die wirtschaftlich ohnehin am stärksten unter Druck stehen.
Insbesondere Premierminister Juncker hatte bei den Diskussionen rund um das Konjunkturprogramm der Regierung Anfang des Jahres eine stärkere Beteiligung des Banken- und Versicherungssektors als Beitrag dieser Branche zur Finanzierung der Krisenfolgen bezeichnet.
Aus der Branche kam bislang wenig Widerstand. Im Vergleich zu einer Steuer auf Finanztransaktionen etwa hält sich die Mehrbelastung in einem eher bescheidenen Rahmen.
Die Reform sieht ebenfalls eine – mehr als überfällige – Änderung im Bereich der Behinderten vor. Bislang waren nur die Personen unfallversichert, die in einer Behindertenwerkstätte beschäftigt waren. In Zukunft sind auch die Leute unfallversichert, die sich dort in einer Ausbildung befinden. Kleine Änderungen gibt es schließlich auch bei den in der Landwirtschaft Beschäftigten.
Der Weg zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität innerhalb der Unfallversicherung ist allerdings steiniger – und für den Staat teurer –, als es auf den ersten Blick aussieht. Eine Feststellung, die vor allem Finanzminister Luc Frieden im Verlauf der Diskussionen machen musste.
Neben den unterschiedlichen Beitragsstufen zwischen 0,45 und 6 Prozent gibt es nämlich noch eine Klasse von Beschäftigten, die bis zur letzten Reform im April dieses Jahres überhaupt keinen Beitrag zur Unfallkasse leisteten.
Anreiz zur Unfallprävention
Bei dieser ganz speziellen Kategorie handelt es sich um die Beamten des öffentlichen Dienstes. Für sie galt bis dahin ein Spezialregime. Staat und Gemeinden profitierten dabei vollumfänglich für ihre Bediensteten von den Leistungen der Unfallkasse, erbringen aber keinerlei finanzielle Gegenleistung.
Mit der Reform vom April (die mit Gesetz vom 12. Mai in Kraft trat) wurden diese Beamten in das Normalregime überführt. Für den Staat bedeutet das eine finanzielle Ausgabe von 5,8 Millionen, die Gemeinden müssen 0,6 Mio. an Beiträgen zahlen.
Mit der Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes von 1,25 Prozent der Lohnmasse zum 1. Januar 2011 werden die Kosten für Staat und Gemeinden nochmals ansteigen. Auf 20 Mio. Euro für den Staat und 2,6 Mio. für die Gemeinden.
Praktischer Nebeneffekt des einheitlichen Beitragssatzes soll, so die Hoffnung des Gesetzgebers, die bessere Umsetzung eines Bonus-Malus-Systems für die verschiedenen Betriebe sein. Ein solches System besteht zwar auch heute schon, die Anwendung läuft in der Praxis aber nicht immer wie gewünscht.
Zu Demaart
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