Headlines

Jugendstrafe für Islamisten

Jugendstrafe für Islamisten

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Im Saarbrücker Prozess um islamistische Drohvideos im Internet ist der 18-jährige Angeklagte zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.

Im Prozess um islamistische Drohvideos im Internet hatten Anklage und Verteidigung eine Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten für den 18-jährigen Angeklagten gefordert. Staatsanwalt Bernd Meiners plädierte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Saarbrücken dafür, die Strafe zu vollstrecken. Dagegen forderte Verteidiger Johannes Pausch, sie zur Bewährung auszusetzen.

Der Angeklagte hatte gestanden, im vergangenen Herbst in Videos Anschläge in Deutschland angedroht und Pläne dafür geschmiedet zu haben. Damit wollte er die Freilassung des in Saarbrücken inhaftierten «Sauerland»-Terroristen Daniel Schneider erpressen.

Täter entschuldigt sich

In seinem Schlusswort entschuldigte sich der 18-Jährige aus dem saarländischen Neunkirchen bei allen, die er in Angst und Schrecken versetzt habe. Er habe eingesehen, dass der bewaffnete Kampf der falsche Weg gewesen sei: «Ich weiß nicht, ob ich eine zweite Chance verdient habe.»

Staatsanwalt Meiners betonte, es sei nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte auch künftig wieder Terroranschläge erwägen könnte. Daher könnte am besten in der Haft auf den jungen Mann eingewirkt werden.

«Restrisiko» bleibt bestehen

Dieser Ansicht widersprach Verteidiger Pausch. Zwar bleibe ein «Restrisiko» bestehen, das aber durch «engmaschige Auflagen» begrenzt werden könne. Er sehe eine größere Chance, dass die Erkenntnis des Angeklagten eher in Freiheit als in der Jugendstrafanstalt gefestigt werde, dass der Islam nichts mit Terrorismus zu tun habe. Saarbrücken

Das Amtsgericht sah es in seiner Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der junge Mann aus dem saarländischen Neunkirchen mit der Androhung von Anschlägen den öffentlichen Frieden gestört hat.