Marguerite Biermann war 2010 wegen Anstiftung zum Rassenhass („incitation à la haine raciale“) und Verleumdung („injure“) gegenüber u.a. dem israelitischen Konsistorium angeklagt worden. Bereits in erster Instanz im Juni 2010 war sie des Vorwurfs der Anstiftung zum Rassenhass freigesprochen worden. Am Mittwoch sprach das Berufsgericht sie auch des zweiten Anklagepunktes – der Verleumdung – frei.
Ausgangspunkt der „Affäre“ Biermann war eine am 14. Dezember 2009 auf RTL Radio Lëtzebuerg ausgestrahlte „Carte blanche“. Darin hatte Frau Biermann die israelische Politik gegenüber Palästina angeprangert und gleichzeitig die Frage aufgeworfen, ob es nicht an der Zeit sei, dass sowohl das „Consistoire israélite“ als auch die Juden Luxemburgs – individuell und allen voran die Persönlichkeiten jüdischen Glaubens – öffentlich gegenüber Israel erklären sollten, dass sie dessen menschenrechtswidrige Politik missbilligten.
Aus dem Archiv verschwunden
Nachdem die angesprochene „Carte blanche“ unüblicherweise wenige Tage nach ihrer Ausstrahlung mitsamt den eingegangenen Kommentaren aus dem Audio-Archiv von RTL entfernt worden war, hatte das Tageblatt den Wortlaut der Radiosendung abgedruckt (Ausgabe vom 7. Januar 2010).
Am 25. Februar 2010 dann erstattete das „Consistoire israélite de Luxembourg“ Anzeige gegen Marguerite Biermann. Am 8. März wurde diese Anzeige von der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Marguerite Biermann war in erster Instanz zur Zahlung von 1.000 Euro an das israelitische Konsistorium verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte sie im Juli 2010 Berufung eingelegt.
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