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RAF-Terrorist schützt Terroristin

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Im Prozess um den in den 70er-Jahren ermordeten deutschen Staatsanwalt Siegfried Buback gegen Verena Becker hat ihr einstiger Kollege Günter Sonnenberg die Aussage verweigert.

Bei der Aufklärung des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 ist das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Donnerstag auf eine Mauer des Schweigens gestoßen. Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker verweigerten die beiden früheren Terroristen Stefan Wisniewski und Günter Sonnenberg, die als Schlüsselfiguren gelten, als Zeugen die Aussage. Der 56-jährige Sonnenberg und der 57-jährige Wisniewski machten lediglich einige Angaben zu ihrer Person.

Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland appellierte mehrfach an die beiden Zeugen, auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht zu verzichten. Es gebe «höhere Werte», «nämlich eine Moral und ein Gewissen», sagte Wieland. Er forderte Sonnenberg und Wisniewski «im Namen der Gesellschaft, der Opfer und ihrer Angehörigen» auf, zu sagen, was sie über den Anschlag wissen.

Kein greifbares Ergenis

Der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte ausgesagt, dass er Wisniewski als den wahren Todesschützen beim Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ansieht und Sonnenberg als Fahrer des damals genutzten Motorrads. Weder Wisniewski noch Sonnenberg wurden aber bislang wegen des Buback-Attentats verurteilt.

Gegen Wisniewski ermittelt die Bundesanwaltschaft seit April 2007 im Fall Buback – bislang aber ohne greifbares Ergebnis. Zeugen müssen laut Strafprozessordnung nicht aussagen, wenn ihnen dadurch die Gefahr droht, wegen einer Straftat verfolgt zu werden.
Sonnenberg war im Mai 1977 – also einen Monat nach dem Buback-Attentat vom 7. April 1977 – in eine Schießerei mit der Polizei verwickelt, wo er durch einen Kopfschuss schwer verletzt wurde. Danach lag er vier Wochen im Koma.

Das Verfahren zum Buback-Mord wurde bei Sonnenberg 1982 eingestellt, und zwar mit Blick darauf, dass er bereits im April 1978 wegen Mordversuchs an zwei Polizisten zu zweimal lebenslänglich verurteilt worden und wegen seiner Kopfverletzung dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt war. Im Mai 1992 wurde Sonnenberg auf Bewährung entlassen.

Sonnenberg umarmt Becker herzlich

Mit Blick auf seine Haftzeit sagte Sonnenberg am Donnerstag, er habe sich 13 Jahre lang in «Totalisolation» befunden. Nachdem er aus dem Koma erwacht sei, sei er im Alter von 22 Jahren «neu zur Welt gekommen». Sonnenberg gab weiterhin an, dass er keinen Beruf ausübt und von Hartz IV lebt. Wisniewski gab als Beruf Seemann an. Auffällig war, dass Sonnenberg die Angeklagte Becker herzlich umarmte, als er den Gerichtssaal betrat.

Welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 vom Soziussitz des Motorrads aus die tödlichen Schüsse an einer Karlsruher Kreuzung abfeuerte, ist bis heute ungeklärt. Wegen des Buback-Attentats wurden die RAF-Terroristen Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt als «Mittäter» verurteilt.

Mittäterin

Nebenkläger Michael Buback hält Becker für die Todesschützin beim Mord an seinem Vater. Die Bundesanwaltschaft sieht die 58-jährige Angeklagte hingegen lediglich als Mittäterin an.
Am Nachmittag wurden auch der frühere RAF-Terrorist Rolf Heissler und die Ex-Frau Boocks, Waltraud Liewald, als Zeugen vernommen. Auch sie beriefen sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht.

Während der Vernehmung Liewalds kam es zu einem Zwischenfall, als plötzlich mehrere Besucher in der letzten Zuschauerreihe aufstanden, ein rotes Transparent hochhielten und laut «Solidarität mit den zehn ehemaligen Militanten aus der RAF» riefen. Sie wurden von Sicherheitspersonal festgehalten und aus dem Saal geführt. Die Bundesanwaltschaft beantragte Ordnungshaft gegen die Störer.