Die Staatsanwaltschaft ordnete elf Alkoholkontrollen an. Insgesamt wurden 782 Fahrzeuge überprüft. Dabei wurden 28 verbale Verwarnungen ausgesprochen. In elf Fällen mussten die Fahrer ihre Brieftasche zücken. Zehn Autofahrer mussten ihren Führerschein abgeben.
Vom 3. Bis den 10. März zogen die Beamten insgesamt 66 Fahrerlaubnisse ein. 52 wegen zu hohem Alkoholkonsum und 14 wegen übertriebener Geschwindigkeit. Einige Führerscheine wurden nach Unfällen einkassiert.
Alles in allem wurden in der Karnevalszeit 649 gebührenpflichtige Verwarnungen wegen Geschwindigkeitsübertretung ausgesprochen und 12 Strafzettel wegen Alkoholmissbrauch ausgestellt.
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