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Keine Altersgrenze im «Rehazenter»

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LUXEMBURG - In einer parlamentarischen Anfrage wollte der ADR-Abgeordnete Jean Colombera Details über die Aufnahmebedingungen im „Rehazenter“ auf Kirchberg.

Die Institution nehme keine Patienten auf, die älter als 65 Jahre sind auf und schicke diese in andere Häuser oder in deutsche Zentren, so der Parlamentarier.

In seiner Antwort unterstreicht Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo, die Behauptung von Colombera stimme nicht. Das «Rehazenter» behandle zurzeit etwa ein Drittel Patienten, die älter als 65 sind.

Im Jahr 2009 habe die Institution Menschen im Alter zwischen drei und 88 Jahren behandelt, so der Minister, der die gesamte Altersstruktur der Rehabilitationspatienten gleich mitliefert.

Physiologischer Zustand

Ob jemand im CNRFR («Centre national de rééducation fonctionnelle et de réadaptation») angenommen werde oder nicht, hänge von dem physiologischen und generellen Zustand der Person und ihrer Tauglichkeit, eine hochspezialisierte Behandlung mitzumachen, ab und nicht etwa vom Alter.

Ehe der Kranke angenommen werde, untersuche ein Arzt des „Rehazenter“ diesen und überprüfe, ob eine Aufnahme indiziert sei.

Sei dies nicht der Fall, und handele es sich dabei um eine ältere Person, könne sie neuorientiert werden, etwa zu einem geriatrischen Rehabilitationsdienst, da diese auf solche Behandlungen spezialisiert seien.

Im Spitalplan, so der Minister weiter in seiner Antwort, seien 105 Betten für geriatrische Rehabilitation vorgesehen, die auf vier Häuser (Steinfort, CHEM, Zitha und «Centre hospitalier») verteilt seien. Das „Rehazenter“ verfüge über 72 stationäre Betten sowie über größere ambulante Kapazitäten, die es erlaubten, ältere Patienten adäquat zu behandeln.

72 stationäre Betten

Wenn Patienten ins Ausland geschickt würden, so gehe die Initiative vom behandelnden Arzt aus und die Entscheidung werde im Einverständnis mit dem Patienten getroffen. Der behandelnde Arzt kontrolliere ebenfalls, ob die Behandlung im Ausland gefruchtet habe oder nicht.

Der Minister gibt in der Antwort auf Colomberas Frage außerdem technische Details über die Rückzahlung der Behandlungskosten und verweist darauf, dass jene Patienten, denen eine Vergütung der Behandlungskosten verwehrt wurde, die üblichen Rekursmöglichkeiten haben.