Der heute 90-Jährige sei von März bis September 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor an der Ermordung von mindestens 27.900 Menschen beteiligt gewesen, sagte Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz am Dienstag vor dem Landgericht München II. «Wer Schuld in derart hohem Maß auf sich geladen hat, muss bestraft werden, auch noch nach 60 Jahren und in so hohem Alter.» Demjanjuk verfolgte das Plädoyer wie die gut 80 Verhandlungstage zuvor regungslos. Der 90-Jährige lag auf einem Rollbett neben der Richterbank, die Augen waren durch eine Sonnenbrille verdeckt.
«Seine Schuld besteht in seiner freiwilligen Mitwirkung an der Ermordung der Juden», zog Lutz nach 16 Prozessmonaten Bilanz. Demjanjuk habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Er habe sich auch die «rassenideologischen» Ziele der Nazis zu eigen gemacht. «Das ergibt sich daraus, dass keine Bemühungen des Angeklagten erkennbar sind, sich der Tätigkeit zu entziehen.» Demjanjuk könne sich nicht auf zur NS-Zeit gültige Regeln und Gesetze berufen. «Unrecht wird nicht durch Normierung zu Recht.»
Die Opfer in Sobibor seien grausam und heimtückisch in den Gaskammern ermordet worden. Daran seien alle der rund 150 Wachmänner in dem Lager beteiligt gewesen. Die 20 bis 30 SS-Männer hätten die «industrielle Vernichtung» tausender Menschen alleine gar nicht bewältigen können. «Eine konkrete Einzelhandlung des Angeklagten ist nicht nachweisbar. Aber wie sollte das auch möglich sein angesichts des Routinebetriebes», sagte Lutz. «Beim Eintreffen der Transporte wurden alle Angehörigen der Wachmannschaften benötigt. Jeder Angehörige des Wachpersonals war an dem routinemäßigen Tötungsvorgang beteiligt. Die Vernichtungsmaschinerie konnte nur funktionieren, wenn jeder seinen Teil dazu beitrug.» Ein Urteil wird im Mai erwartet.
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