„Migrant Integration Policy Index“, kurz Mipex genannt, ist eine internationale Studie, die 31 Länder (EU27, Kanada, Norwegen, Schweiz und USA) auf ihre Integrationsbemühungen für Immigranten aus Drittländern in Bereichen wie Familienzusammenführung, politische Partizipation, Bildung, Zugang zum Arbeitsmarkt und Langzeitaufenthaltsrecht hin analysiert.
Die vollständige Studie finden Sie hier www.mipex.eu
Die erste Feststellung der Studie ist die, dass eine langjährige Tradition als Immigrationsland keine Garantie dafür sei, dass das jeweilige Land auch eine fortschrittliche Immigrationspolitik betreibe, erklärte Jan Niesen, Direktor des „Migration Policy Group“, der Organisation, die die Studie durchführte, der Presse gegenüber. Luxemburg sei hierfür ein gutes Beispiel: Als traditionelles Einwanderungsland werde seine Integrationspolitik allgemein nur als mittelmäßig eingestuft. Die fünf fortschrittlichsten Länder seien Schweden, Portugal, Kanada, Finnland und die Niederlande. Luxemburg folge erst auf Rang elf.
Besonders wird für Luxemburg das Integrationsgesetz von 2008 hervorgehoben, welches das OLAI („Office luxembourgeois de l’accueil et de l’intégration“) ins Leben rief. Allerdings sei das Hauptinstrument des OLAI, ein Integrations-Vertrag, den der Einwanderer abschließen können soll, immer noch nicht verfügbar.
Negative Noten gibt es auch für Luxemburgs restriktive Zulassungsbestimmungen zum Arbeitsmarkt. Immigranten aus Drittländern ist der Zugang zu den Posten der öffentlichen Verwaltung ganz untersagt.
Schwieriger Zugang zum Arbeitsmarkt
Überhaupt sei es sehr schwierig für jemanden aus einem Drittland, hierzulande eine Arbeit zu suchen. Falls die Person nicht gerade ein hoch qualifizierter Fachmann sei, müsse er sich von seinem Heimatland aus um einen Arbeitsvertrag bemühen; erst wenn er diesen habe, könne er einen Visa-Antrag stellen.
Verbessert hat sich in den vergangen Jahre die Praxis der Familienzusammenführung. So können Migranten ihre Nächsten nun nach einem Jahre Aufenthalt im Großherzogtum zu sich einladen, um hier gemeinsam zu leben. Allerdings erhalten Ehepartner aus Drittländern erst nach drei Jahren Aufenthalt in Luxemburg eine eigene Aufenthaltsgenehmigung, die nicht an den einheimischen Ehepartner gebunden ist. Positiv bewertet Mipex die öffentliche finanzielle Unterstützung für Nicht-Luxemburger in der Zivilgesellschaft.
Im Vergleich mit den anderen Ländern erhält Luxemburg unterdurchschnittliche Noten, was die Maßnahmen gegen Diskriminierung angeht. Es gebe kaum praktische Hilfe für Diskriminierungsopfer. Negativ wird ebenfalls die Tatsache bewertet, dass Kandidaten für die Einbürgerung nun sieben Jahre, anstatt vorher fünf, im Lande leben müssen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Zum Glück gebe es noch die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft und die Einführung des Geburtsortprinzips. Die Prozeduren seien zwar schneller geworden, aber auch komplizierter, kritisiert Mipex.
Besser als in den meisten anderen Ländern seien die Bemühungen, Immigrantenkinder in den Schulbetrieb zu integrieren.
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