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„Verordnungen sind verfassungswidrig“

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Vor zwei Jahren wurde ein Gesetz gestimmt, das Kindern, Jugendlichen und Familien in Not unter die Arme greifen soll. Nun stellt sich heraus, dass die gesetzlichen Verordnungen alles andere als konform sind, so déi gréng.

Sie monieren, dass das Gesetz bislang nicht wirklich angewandt werden konnte. Der Grund: Die dazu gehörigen sowie auf Instanzenweg befindlichen großherzoglichen Reglemente, sind laut dem Staatsrat verfassungswidrig. „Das Gesetz ist in unseren Augen nicht klar definiert. Die Befugnisse der Mitarbeiter des „Office National de l´Enfance (ONE) sind damit illegal, betont die grüne Parlamentarierin Viviane Loschetter am Freitag vor der Presse. Des Weiteren findet die Partei, dass in der Einrichtung eine umständliche Bürokratie herrscht. Darum sei jetzt ein Umdenken dringend nötig. Vivane Loschetter bedauert zudem, dass die 60 Koordinatoren die außerhalb des ONE arbeiten nicht in den Verordnungen erwähnt sind. „Auch die Koordinatoren sollten eine legale Basis erhalten,“ so Loscheter. Sie fordert die zuständige Ministerin, Marie-Josée Jacobs, dringend auf hier eine Lösung zu finden.

Hintergrund: Zwischen 2.000 und 2.500 Jugendliche und deren Familien sind in Luxemburg von der Armut betroffen. Um dem sozialen Bereich, der sich um die Notdürftigsten kümmert, eine rechtliche Basis zu verschaffen, wurde 2008 ein entsprechendes Gesetz gestimmt und das „Office National de l´Enfance (ONE)“ auf die Beine gestellt. Damit sollten eigentlich unter anderem juristische Hindernisse umgangen und die Unterbringung in Familienheimen vereinfacht werden.