Vorgelegt hatte den Entwurf die rechtsnationale Regierungspartei Fidesz, die im Parlament über die für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit verfügt.
Die neue Verfassung soll der Fidesz breite Möglichkeiten zur grundlegenden Umgestaltung des Landes und zur Festigung ihrer Macht eröffnen. Schon vor dem Beschluss kritisierten linke und liberale Oppositionelle sowie Juristen und Bürgerrechtler, dass der Entwurfstext im Schnellverfahren, ohne wirkliche Bürgerbeteiligung ausgearbeitet worden sei. Die «Nationales Glaubensbekenntnis» genannte Präambel erhebt Werte wie König, Krone, Stolz auf die Geschichte und Christentum zu Rechtsmaßstäben. Kritiker fühlen sich dadurch an die faschistische Ideologie der 30er Jahre erinnert.
«Perverse Sozialpolitik»
Die neue Verfassung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Fraktion der oppositionellen Sozialisten (MSZP) blieb der Parlamentsdebatte demonstrativ fern und veranstaltete stattdessen eine so genannte «Teil-Volksversammlung» in einem Klub in der Nähe des Budapester Westbahnhofs. Die neue Verfassung sei «illegitim und wird vorübergehend sein», sagte dort der MSZP-Vorsitzende Attila Mesterhazy. Fidesz verankere darin eine «perverse Sozialpolitik und abenteuerliche Wirtschaftspolitik», einen «erschreckenden» Demokratiebegriff und schaffe die Möglichkeit, Meinungsfreiheit und Rechte der Arbeitnehmer einzuschränken. Er rief die Demokraten Ungarns auf, sich an einen Tisch zu setzen und den «Rückweg zum Rechtsstaat» zu planen.
Im Plenarsaal des Parlaments freute sich derweil der Fidesz-Fraktionsvorsitzende Janos Lazar: Mit der neuen Verfassung «wird ein 20 Jahre altes Versprechen wahr.» Er bedauerte, dass die Opposition am neuen Verfassungstext nicht mitarbeitete. Seine Partei begründet die Notwendigkeit der Verfassungsreform unter anderem damit, dass Ungarns derzeit gültiges Grundgesetz aus dem Jahr 1949 stamme. Allerdings wurde die kommunistische Verfassung kurz nach der Wende von Grund auf umgearbeitet, der neue Text stimmt fast gar nicht mit dem alten überein.
Staatsbudget per Veto annullieren
Als wichtigstes Instrument zur Zementierung der Fidesz-Macht gilt das mögliche Zusammenspiel zweier Mechanismen: Ein so genannter Haushaltsrat kann jederzeit das vom Parlament beschlossene Staatsbudget per Veto annullieren. Zugleich kann der Staatspräsident das Parlament auflösen, falls das Land jeweils bis zum 30. März für das betreffende Jahr keinen Staatshaushalt hat. Dies kann jede Nachfolgeregierung handlungsunfähig machen, zumal beide Institutionen – Staatschef und Haushaltsrat – über mehr als eine Legislaturperiode hinweg von Fidesz kontrolliert werden. Zudem können viele wichtige Gesetze nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen oder geändert werden können. Kaum eine Nachfolgeregierung kann sie wieder ändern.
Ein gewichtiger Kritiker des Verfassungsplans – Ungarns Ex-Staatspräsident Laszlo Solyom (2005-2010) – bleibt indes optimistisch. Der konservativ-grüne Jurist Solyom hat kurz nach der Wende maßgeblich Ungarns derzeit gültige Verfassung mitgestaltet. Zwar bezeichnete er die geplante Beschneidung der Rechte des Verfassungsgerichts als «schweren Rückschritt», Ungarn bleibe aber dennoch «eine europäische Demokratie».
Die neue Verfassung sei so problematisch wie das neue ungarische Nationaltheater, sagte Solyom. Das Gebäude am Donaufer sei «eklektizistisch und schwülstig», sein Bau sei während der ersten Fidesz-Regierung (1998-2002) «gegen den einstimmigen Protest der Architektenzunft aufgrund eines Machtworts aufgezwungen» worden. Trotzdem, so Solyom, könne man darin «gutes Theater spielen, wenn es gute Schauspieler, gute Stücke und einen guten Regisseur gibt».
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