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Langzeitstudenten können aufatmen

Langzeitstudenten können aufatmen
(dpa)

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Bislang mussten Studenten in Rheinland-Pfalz Langzeit-Studiengebühren bezahlen. Die rotgrüne Landesregierung schafft sie ab. Auch Luxemburger sind betroffen.

Die erste rot-grüne Regierung in Rheinland-Pfalz steht. Abgeschafft werden sollen die Studiengebühren für Langzeitstudenten. Auch luxemburgische Studenten könnten von dieser Regelung profitieren.

Grundsätzlich brauchen Studenten in Rheinland-Pfalz keine Gebühren zu entrichten. Jedoch muss jeder eine relativ hohe Pauschale von 180 Euro für Studentenwerk (Studentenheim, Mensa etc), Asta, Transport zahlen. Für Langzeitstudierende kommen noch 650 Euro zusätzlich pro Semester dazu. Auch das Zweitstudium ist nach dem gleichen Prinzip gebührenpflichtig.

Über 450 Luxemburger studieren in Rheinland-Pfalz

Über 110.000 Studenten waren in diesem Wintersemester an den sechs Unis und 13 Fachschulen in Rheinland-Pfalz eingeschrieben, darunter rund 450 Luxemburger, die beim Cedies gemeldet sind. Allein 350 davon sind in Trier eingeschrieben.

Langzeitstudenten, die die Regelstudienzeit ihres Studienganges um mehr als das 1,75-fache überschreiten, müssen nach der jetzigen Regelung Studiengebühren zahlen. Dies geht auf das Prinzip der sogenannten „Studienkonten“ zurück, das auch für das Zweitstudium gilt. Bei einem Bachelor-Studiengang mit 6 Semestern fallen ab dem 11. Semester (6 x 1,75 = 10,5), beim Master ab dem 18. Semester Langzeitstudiengebühren an.

Sonderreglungen

Je nach Studiengang können – nach dem noch noch aktuellen Beschluss – Sonderreglungen die Studienkonten beeinflussen. Innerhalb der ersten beiden Semester kann der Studiengang gewechselt werden, ohne dass dies auf die Langzeit-Studiengebühren-Regelung angerechnet wird. Das gebührenfreie Studium kann auch verlängert werden, indem der Student bei Organen und Einrichtungen seiner Hochschule mitarbeitet. Ausnahmen gelten auch für Studis mit Kindern oder für Behinderte.

Nach einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts von 2005 ist es Sache der Bundesländer, ob und mit welchen Konditionen allgemeine Studiengebühren erhoben werden. So hatten bis 2007 insgesamt sieben Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfallen und Saarland) – alle unter CDU- oder CSU-Führung und meist mit Beteiligung der FDP – allgemeine Studiengebühren eingeführt. In drei davon wurden sie unter Beteiligung von SPD, Grünen und/oder Linken inzwischen wieder abgeschafft (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland).

Saarland und Baden-Württemberg ohne Gebühren

Im Saarland wurden die allgemeinen Studiengebühren ab dem Sommersemester 2010 abgeschafft. Jede Hochschule kann selbst entscheiden, ob sie Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren bis zu einem Maximalbetrag von 400 Euro erhebt oder nicht. Die Hochschulen diskutieren noch, ob sie überhaupt solche Gebühren einführen wollen.

Durch die Grün-Rote Landesregierung werden auch in Baden-Württemberg die Studiengebühren abgeschafft. Allerdings erst ab Sommersemester 2012. Bisher zahlten Studenten an den Hochschulen 500 Euro pro Semester. Grüne und SPD wollen das abschaffen, denn ein Teil der Einnahmen werde von der Verwaltung aufgefressen und komme ohnehin nicht den Universitäten zugute. Die Grünen wollen die Gebührenfreiheit auf das Erststudium beschränken.