Der 47-jährige Ignace Murwanashyaka und der 50 Jahre alte Straton Musoni sollen laut Anklage von Baden-Württemberg aus Mord, Folter und Vergewaltigung in Afrika gesteuert haben. 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen werden den früheren Anführern der ruandischen Rebellengruppe FDLR («Forces Démocratiques de Libération du Rwanda» vorgeworfen.
Der Auftakt im ersten deutschen Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch stockte jedoch bereits nach wenigen Minuten. Bevor die Anklage verlesen werden konnten, stellten die Verteidiger der beiden Männer etliche Anträge auf Aussetzung oder sogar Einstellung des Verfahrens. Richter Jürgen Hettich unterbrach die Verhandlung daraufhin mehrfach.
Mehr als 200 Morde
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft töteten Milizionäre unter Führung der beiden Angeklagten mehr als 200 Zivilisten. Von Mannheim aus und von Neuffen nahe von Esslingen sollen der damalige FDLR-Präsident und sein Vize Kontakt zu den Rebellen im Ostkongo gehalten haben. Aufgezeichnete Telefonate gehören zu den Hauptbeweismitteln der Anklage.
Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt: Zwischen Januar 2008 und November 2009 wurden Frauen vergewaltigt, Zivilisten als Schutzschilde gegen Angriffe militärischer Gegner missbraucht und Kinder als Soldaten in die FDLR-Miliz eingegliedert.
Politische Motive
Die Verteidigung der beiden mutmaßlichen Kriegsverbrecher sieht hinter der Anklage hingegen politische Motive. Die Vertreter der obersten deutschen Anklagebehörde sollten zurückgewiesen werden, beantragten sie.
Murwanashyakas Anwältin Ricarda Lang kritisierte, ihr und ihrem Mandanten sei volle Akteneinsicht verwehrt worden. Zudem seien Akten der Vereinten Nationen gesperrt und Zeugenaussagen nicht ausreichend dokumentiert worden. Oberstaatsanwalt Christian Ritscher wies diese Vorwürfe als «absurd» zurück. «Es ist festzuhalten, dass hier viele Worte und viel Getöse letztlich um nichts gemacht wurden», sagte Ritscher.
«Ein Erfolg»
Denise Bentele, Prozessbeobachterin von Amnesty International wertete es als Erfolg, dass sich die beiden mutmaßlichen Kriegsverbrecher in Stuttgart verantworten müssen. «Wir haben zusammen mit anderen Menschenrechtsorganisationen schon seit langem heftigste Menschenrechtsverletzungen im Osten der Republik Kongo angeprangert», sagte sie.
Der Konflikt der FDLR-Rebellen mit der Bevölkerung und den kongolesischen und UN-Schutztruppen geht zurück auf den Völkermord der Hutu an den Tutsi im benachbarten Ruanda. Die beiden Angeklagten gehören der Volksgruppe der Hutu an. Für den Prozess sind bisher 21 Verhandlungstage bis zum 27. Juli angesetzt.
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