Donnerstag22. Januar 2026

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Strafmaß für Sex-Kunden verdoppelt

Strafmaß für Sex-Kunden verdoppelt

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Zwölf Jahre nach dem Verbot von Sex-Käufen verdoppelt Schweden das Strafmaß für Kunden von Prostituierten. Freier drohen längere Haftstrafen.

Nach dem fast einstimmigen Beschluss im Reichstag können Sex-Kunden in schweren Fällen ab 1. Juli für maximal ein Jahr statt bisher sechs Monate hinter Gitter kommen.

Wie im Parlament am Freitag bestätigt wurde, stimmten 282 Abgeordnete für und nur einer gegen den Vorschlag der Regierung. Sie hatte ihre Initiative damit begründet, dass die Bestrafung bei Ausnutzung «wehrloser» Prostituierter bisher zu milde gewesen sei.

Vorreiterrolle

Schweden hatte als erstes Land der Welt 1999 den Kauf sexueller Dienstleistungen verboten und damit die Kunden von Prostituierten kriminalisiert. Zwischen Inkrafttreten des Verbotes 1999 und 2009 sind in dem skandinavischen Land 660 Männer wegen Verstößen verurteilt worden, 85 Prozent davon zu Bußgeldern.

Als Beispiele für schwerwiegende Fälle gelten unter anderem die sexuelle Ausnutzung von psychisch Behinderten oder sehr jungen Prostituierten sowie gekaufter Sex von Frauen oder Männern, die sichtlich unter Drogeneinfluss stehen.