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Angelschein fortan nur noch mit Prüfung?

Angelschein fortan nur noch mit Prüfung?

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LUXEMBURG - Will man in Luxemburg angeln, braucht man – von der Ausrüstung einmal abgesehen – nur einen gültigen Angel- oder Fischereischein.

Der Nachweis besonderer Vorkenntnisse bzw. das Ablegen einer Prüfung sind zum Erlangen dieses Dokuments aber nicht vonnöten. Aus gesetzlicher Sicht wäre eine solche Prüfung aber durchaus möglich und der zuständige Innenminister scheint einer etwaigen Neuerung nicht abgeneigt.

Vier verschiedene Kategorien

In Luxemburg gibt es verschiedene Arten von Fischerei-Erlaubnissen, die sich anhand bestimmter Kriterien voneinander unterscheiden:

• der Angelschein für Touristen ist einen Monat lang für das Angeln in Binnengewässern gültig. Er ist nicht verlängerbar und nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig;

• der Standard-Angelschein ermächtigt seinen Inhaber zum Angeln in weder schiffbaren noch flößbaren Flüssen, in denen die Anlieger das Fischereirecht haben (sofern sie Eigentümer des Fischereirechts sind oder eine entsprechende Genehmigung vom Eigentümer eingeholt haben);

• die Sonder-Fischerei-Erlaubnis A verleiht neben den mit dem Standard-Angelschein verbundenen Rechten das Recht zur Uferfischerei in schiffbaren und flößbaren Flüssen, in denen der Staat das Fischereirecht hat;

• die Sonder-Fischerei-Erlaubnis B verleiht neben den mit dem Standard-Angelschein und der Sonder-Fischerei-Erlaubnis A verbundenen Rechten das Recht zum Fischfang von einem Boot oder ersatzweise einer schwimmenden oder feststehenden Vorrichtung aus (Nachenfischerei) in schiffbaren und flößbaren Flüssen, in denen der Staat das Fischereirecht hat.

Der Standard-Angelschein und die Sonder-Fischerei-Erlaubnisse A oder B sind ab dem Datum ihrer Ausstellung oder Verlängerung ein Jahr lang gültig. Sie können acht Jahre in Folge erneut verlängert werden. Sie sind personenbezogen und mit einem Foto des Inhabers versehen, der das 14. Lebensjahr vollendet haben muss. Vor dem Erreichen dieses Alters können Jugendliche ohne Erlaubnis fischen, sofern sie in Begleitung eines Erwachsenen sind, der eine solche vorweisen kann. (Quelle: guichet.lu)

„Lobtention du permis de pêche peut être subordonné à l’accomplissement d’une formation dont les modalités sont fixées par règlement grand-ducal“ heißt es in Artikel 8 des aus dem Jahr 1976 stammenden und 2008 abgeänderten Fischereigesetzes. In anderen Worten: rein theoretisch könnte die Vergabe eines Angelscheins an eine Ausbildung sowie eine damit verbundene Prüfung, wie es sie zum Beispiel in Deutschland bereits gibt, gekoppelt werden.

Um die Angel auswerfen zu können, genügt es hierzulande derzeit, einen gültigen Angel- oder Fischereischein vorzuweisen. Dieser wird gegen Entrichten einer Gebühr von den Distriktskommissaren bzw. in der Praxis von ihnen beauftragten Bürgermeistern will heißen von den jeweiligen Gemeindeverwaltungen ausgestellt.

„Haus der Fischerei“

Was die angesprochene mögliche Ausbildung/Prüfung anbelangt, hat das Wasserwirtschaftsamt jedenfalls bereits ein Manuskript über verschiedene Themen (Fischerei, Ökologie und Schutz des Lebensraums Wasser, Gesetzgebung …) ausgearbeitet. Das erklärt der zuständige Innenminister Jean-Marie Halsdorf in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der DP-Abgeordneten André Bauler und Fernand Etgen.

Für die Organisation der möglichen Ausbildung könnte, so der Minister weiter, ein „Haus der Fischerei“ verantwortlich zeichnen, eine Einrichtung, die so zum Beispiel bereits in Habay-la-Neuve in der belgischen „Province du Luxembourg“ funktioniert.

Spezialfonds

Zumindest teilweise finanziert werden könnte eine solche Einrichtung in Luxemburg vom Spezialfonds, der durch die Fischereigebühren gespeist wird. Geschaffen wurde dieser Fonds u.a. zur Finanzierung von Projekten zur Renaturierung, Säuberung oder Wiederbevölkerung von Gewässern, von Beihilfen sowie zum Erstellen von wissenschaftlichen Studien. Aber eben auch zum Bau oder Ausbau von Einrichtungen, die der Fischerei dienen und zur Sensibilisierung, Ausbildung und Information der Angler.

Der Minister erinnert in seinem Schreiben daran, dass ähnlich wie in Belgien das Land Rheinland-Pfalz in Oberbillig ein frei zugängliches „Haus der Fischerei“ eingerichtet hat. Initiiert wurde dieses von dem Fischereiausschuss für die Grenzflüsse Mosel, Sauer und Our. Mitglieder in diesem Ausschuss sind Luxemburg sowie die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland.

Innenminister Halsdorf spricht sich schließlich für die Einrichtung eines Ausbildungs- und Informationszentrums auf luxemburgischem Gebiet aus. Allerdings sollte dieses in bereits existierende im Bereich des Naturschutzes tätige Strukturen integriert werden oder aber auf Synergien mit den oben erwähnten großregionalen Einrichtungen aufbauen. Diesbezügliche Gespräche sollen in den kommenden Wochen mit den betroffenen Akteuren beginnen.