
Europas Wettbewerbshüter sind der Ansicht, «dass die Beihilfen dem Flughafen einen unlauteren Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschaffen könnten», teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit und eröffnete ein formelles Prüfverfahren. Dies sagt noch nichts über den Ausgang der Untersuchung aus. Sollte sich herausstellen, dass die Unterstützung nicht zulässig war, müsste der Flughafen sie zurückzahlen.
Die Bedenken richten sich gegen drei Punkte: Eine Kreditlinie des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen, die Umschuldung der Darlehen durch die staatliche Investitions- und Strukturbank sowie eine von Rheinland-Pfalz gestellte Garantie für Darlehen. Die Maßnahmen hätten lediglich dazu beigetragen, den Flughafenbetreiber von seinen Betriebskosten zu entlasten, kritisierte die Wettbewerbsbehörde. Es gehe um die Frage, ob Darlehen und Garantie zu marktüblichen Bedingungen gewährt wurden.
Vor Gericht
Hahn ist Drehkreuz für die Billigfluglinie Ryanair. Seit Jahren streiten Wettbewerber wie Lufthansa und Air Berlin vor Gericht gegen angebliche Vergünstigungen für Ryanair und den Flughafen. Der Flughafen im Hunsrück ist inzwischen komplett im Besitz der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen.
Zu Demaart
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