Dies ist eine von zahlreichen Bewährungsauflagen, an die sich Lohan nach einer Verurteilung wegen Ladendiebstahls und nach Missachtung früherer Bewährungsauflagen halten muss. Von Mai bis Juni hatte die Schauspielerin 35 Tage Hausarrest abgesessen.
Richterin Sauter ermahnte Lohan am Donnerstag, ihren Verpflichtungen beim Ableisten von Sozialdiensten nachzukommen. In den letzten zwei Monaten habe sie erst vier der vorgeschriebenen 60 Tage absolviert, rechnete Sauter vor. Sie werde keine Entschuldigungen dulden. Lohan muss Sozialdienst in einer Notunterkunft für Frauen und in einem Leichenschauhaus leisten.
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