«Ich werde gegen alle vorgehen, die Lügen über mich verbreitet haben», drohte Jörg Kachelmann nach seinem Freispruch im Vergewaltigungsprozess. Nun macht der Wettermoderator ernst: Vor dem Landgericht Köln erwirkte er eine einstweilige Verfügung gegen seine Ex-Geliebte. Die 38-Jährige darf nach dem Beschluss des Landgerichts Köln nicht mehr öffentlich behaupten, Kachelmann habe sie «unter Einsatz eines Messers vergewaltigt».
Kachelmann gab lange Interviews in den Wochenzeitungen «Die Zeit» und «Weltwoche»; die Nebenklägerin ließ sich auf der Titelseite der Illustrierten «Bunte» abbilden und erzählte der Zeitschrift auf neun Seiten ihre Sicht der Dinge.
Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann Ende Mai vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Richter betonten jedoch, sie seien weder von der Schuld noch der Unschuld Kachelmanns überzeugt – insofern gab es, unjuristisch gesprochen, eine Art Unentschieden. Kachelmann sprach vom «miesesten Freispruch aller Zeiten». Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägerin legten gegen das Urteil Revision ein.
Kampf um öffentliche Deutungshoheit
Gleich nach dem Prozess begann der Kampf um die öffentliche Deutungshoheit: Kachelmann gab lange Interviews in den Wochenzeitungen «Die Zeit» und «Weltwoche»; die Nebenklägerin ließ sich auf der Titelseite der Illustrierten «Bunte» abbilden und erzählte der Zeitschrift auf neun Seiten ihre Sicht der Dinge.
Dabei hielt die Radiomoderatorin, die Kachelmann angezeigt hatte, an ihren Beschuldigungen fest – und klagte: «Das Gericht unterstellt mir mit diesem Freispruch, dass ich so dumm und so niederträchtig sein könnte, solche Vergewaltigungsgeschichte zu erfinden.» Nachdem sie das Gericht nicht überzeugen konnte, appellierte sie nun an die Öffentlichkeit: «Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.»
«Es reicht»
Diesen und ähnliche Sätze hat ihr das Landgericht nun verboten. Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker triumphiert: «Es reicht, dass Herr Kachelmann in übelster Weise vorverurteilt wurde. Dass die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs Herrn Kachelmann nun vermutlich gegen ein sattes Interviewhonorar in der ‹Bunten› auch noch nachverurteilt, ist charakterlos.» Die Behauptungen der Nebenklägerin seien falsch und verletzten die Persönlichkeitsrechte.
Eine Sprecherin des Burda-Verlags bestätigte, dass auch gegen die «Bunte» eine entsprechende Verfügung erlassen wurde. «Derzeit wird rechtlich geprüft, ob dagegen vorgegangen wird oder nicht.» Ob der Verlag der Ex-Geliebten bei der Rechtsverteidigung zur Seite steht, wollte die Sprecherin nicht sagen. Es ist nicht unüblich, dass Interview-Verträge entsprechende Klauseln enthalten. Rechtsanwalt Thomas Franz, der Claudia D. als Nebenklägerin vor Gericht vertreten hatte, wollte sich überhaupt nicht äußern.
Kachelmanns Anwalt kündigte schon an, dass er eine Geldentschädigung einklagen will. Schon in der «Weltwoche» hatte sein Mandant angekündigt: «Der Kampf fängt erst an.»
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