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Sicherheit geht vor

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LUXEMBURG - Unfälle beim Spielen sind schnell passiert. Deshalb ist es wichtig, die Spielwaren, unter anderem auch die Outdoor-Geräte auf ihre Sicherheit zu überprüfen.

In Belgien häufen sich Medienberichten zufolge im Augenblick die Unfälle mit Kindertrampolinen. In der Region Marche-en-Famenne wird jeden zweiten Tag ein Kind mit Blessuren eingeliefert, heißt es in einem Artikel von „l’Avenir“. Wie sicher ist unser Spielzeug, und im speziellen die Outdoor-Geräte?
Tageblatt.lu fragte bei der ILNAS nach.

Die ILNAS (Institut luxembourgeois de la normalisation, de l’accréditation, de la sécurité et qualité des produits et services) wurde durch das Gesetz vom 20. Mai 2008 ins Leben gerufen. Der Aufgabenbereich der Behörde, die vorher Teil des Service de l’énergie de l’Etat (SEE) war, umfasst die Normung, die Marktüberwachung der elektrischen und Telekommunikations-Geräte, die Genehmigungen für Elektriker sowie die Notifizierung technischer Vorschriften. Unter den vielen Aufgaben, welche das neue Institut übernahm gehört auch die Kontrolle der Spielwaren. „Wir sind einen Art Polizei, die auffallende, nicht konforme und gefährliche Waren aus dem Verkehr zieht“, resümiert Jean-Marie Weiler die Aufgabe der Behörde.
Bei der ILNAS laufen auch alle europäischen Warnmeldungen (RAPEX) ein. RAPEX ist ein Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten. (Tageblatt.lu)

Zuerst müsse man unterscheiden zwischen Spielzeug und Nicht-Spielzeug, erklärte Jean-Marie Weiler von der ILNAS (Institut luxembourgeois de la normalisation, de l’accréditation, de la sécurité et qualité des produits et services). Ein kleines Trampolin, das im Haus aufgebaut wird, wird als Spielzeug angesehen, ein großes Trampolin, das im Garten steht könne aber auch als Sportgerät eingestuft werden. Dort gelten andere Normen und auch die Kontrollen würden von anderen Instanzen durchgeführt. Die Regeln seien aber sehr streng, besonders was den Schutz von Kindern unter drei Jahren anbelangt.

Neue Direktive

In Luxemburg wird die Sicherheit von Spielzeug, darunter auch verschiedene Outdoor-Spielgeräte, nach der neuen Europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, kontrolliert. Diese neue Spielzeugrichtlinie wurde durch das Gesetz vom 15 Dezember 2010 auch in Luxemburger Recht umgesetzt. Bei auffälliger Ware welche nicht konform ist, wird das Material aus dem Verkehr gezogen. Unter die EU-Richtlinien Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fallen im Prinzip alle Spielwaren für Kinder bis 14 Jahre. Für die Sicherheit des Materials auf den Spielplätzen, zum Beispiel der Gemeinden, sei die Gewerbeaufsicht verantwortlich. „Wir müssen zu vier Mann ein Dutzend EU-Richtlinien überwachen. Das ist nicht immer einfach“, erörtert der Experte der ILNAS.

Etwa 80 Prozent des in der EU vermarkteten Spielzeugs werden importiert. Bei den Kontrollen arbeite man daher zum Teil eng mit dem Zoll zusammen, sagt Jean-Marie Weiler in Tageblatt.lu-Gespräch. Kontrolliert wird vor allem die Sicherheit der Produkte. Wenn die Zöllner Zweifel an der Konformität eines Produktes haben, wird bei ILNAS eine Akte angelegt und die Ware überprüft. Dazu gehören die Zertifikate, Einfuhrbestimmungen, Sicherheitsnormen usw. Nur im Notfall werden Tests im Laboratorium angeordnet, da diese teuer und oft sehr aufwendig sind.

Verkaufsverbot

Wenn ein Spielzeug nicht den EU-Regeln entspricht (und somit auch nicht dem Luxemburger Recht), wird ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Die Waren müssen dann aus den Verkaufsregalen genommen werden oder dürfen gar nicht erst importiert werden. Verkäufer müssen bei nicht konformer Ware eine Rückrufaktion starten. Der Verkaufspreis wird zurückerstattet. Pro Monat werden bei ILNAS bis zirka 100 auffällige Produkte untersucht, darunter auch einige Spielzeuge und Outdoor-Geräte. Bei besonders kritischen Akten (zirka 1 bis 2 /Monat) muss ein ausländisches Laboratorium zu Rate gezogen werden.

Manchmal komme es jedoch vor, dass einige Zeit später dasselbe Produkt, mit nur unerheblichen Veränderungen wieder auf den Markt kommt. In diesem Fall überprüft die ILNAS die Ware wieder und zieht sie wieder aus dem Verkehr, wenn sie noch immer nicht die EU- Normen erfüllt.

Etwa 200 Geschäfte

In Luxemburg gibt es ungefähr 200 Geschäfte, die Spielwaren und Outdoor-Artikel für Kinder anbieten. Die ILNAS führt regelmäßig Stichproben in den luxemburgischen Geschäften durch. Im Allgemeinen kooperieren die Ladenketten gut, so der Experte der ILNAS. Die Qualität der in Luxemburg verkauften Waren sei durchwegs gut. Es sei aber kein Geheimnis: Je höher der Preis, desto besser die Qualität.

Ein „CE“-Zeichen ist nicht eine Garantie für optimale Qualität, so Weiler, sondern eine Erklärung des Herstellers dass das Produkt den Europäischen Sicherheits-Richtlinien entspricht. ILNAS rät, sich eingehend vor dem Kauf einer Ware bei einem spezialisierten Fachgeschäft zu informieren.