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Saar-Wahl war gültig

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SAARBRÜCKEN - Die Landtagswahl hat 2009 zur Bildung der ersten Jamaika-Koalition geführt. Doch es gab Zweifel an der Korrektheit der Abstimmung. Am Donnerstag entschied das Verfassungsgericht, dass die Wahl rechtens war.

Die saarländische Landtagswahl muss nicht wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken bestätigte am Donnerstagabend die Gültigkeit des Urnengangs von vor zwei Jahren. Nach Auffassung des höchsten Gerichts im Saarland gab es damals keine so gravierenden Fehler, dass eine Neuwahl nötig wird. «Die Regierung und der Landtag können ihre Arbeit fortsetzen», sagte Präsident Roland Rixecker nach der einstimmigen Entscheidung des achtköpfigen Gerichtssenats.

Die Richter stellten allerdings mehrere Verstöße gegen Wahlrechtsgrundsätze fest. So habe die damalige CDU-Landesregierung durch eine Anzeigenserie sowie einen Brief des Ministerpräsidenten an die Landesbediensteten unzulässig für die Union geworben. Auch habe ein Orientierungspfeil auf dem Stimmzettel nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen und die Reihenfolge der dort gelisteten Parteien sei mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar. Die Richter sahen aber in keinem der beklagten Mängel einen Grund dafür, dass die Mandatsverteilung verfälscht worden sein könnte.

Erste Jamaika-Koalition

Bei der Landtagswahl am 30. August 2009 hatte die CDU 19 Mandate errungen, die SPD 13, die Linken 11, die FDP 5 und die Grünen 3. Danach hatten CDU, FDP und Grüne die erste und bisher einzige Jamaika-Landesregierung gebildet.

Dem Verfassungsgerichtshof lagen Wahlprüfungsbeschwerden der SPD-Fraktion und mehrerer Wahlberechtigter vor. Die Sozialdemokraten monierten vor allem unlautere Wahlwerbung der CDU sowie Stimmzettel, auf denen ein Orientierungspfeil in das Feld der CDU reichte. Vier Beschwerdeführer beanstandeten das Zustandekommen der Kandidatenliste der Linken im Wahlkreis Neunkirchen, ein weiterer stellte auch die Fünf-Prozent-Hürde infrage.

Überprüfung angemahnt

Hier mahnten die Verfassungsrichter eine Überprüfung der Fünf-Prozent-Sperrklausel durch den Gesetzgeber an. Diese müsse ständig der politischen Wirklichkeit angepasst werden. Innenminister Stephan Toscani (CDU) betonte, dass dies bei der laufenden Überarbeitung des Wahlrechts berücksichtigt werde. Gleichzeitig unterstrich er, angesichts der zunehmenden Zersplitterung der Parteienlandschaft sei die Sperrklausel wichtiger als je zuvor.

Toscani sagte zum Gerichtsentscheid: «Er hat die Rechtsauffassung der Landesregierung eindrucksvoll bestätigt. Wir haben jetzt endgültig Klarheit, dass der Landtag und die Landesregierung auf einer legitimen und gerechtfertigten Basis arbeiten.»

Berechtigte Beschwerde

Für die SPD zeigt die Entscheidung nach den Worten der Rechtsexpertin der Fraktion, Anke Rehlinger, dass die Beschwerde ihrer Fraktion nicht aus der Luft gegriffen gewesen sei. «Das zeigt wieder einmal, dass die CDU nichts unversucht gelassen, möglicherweise Rechtsverstöße billigend in Kauf genommen hat, um an der Macht zu bleiben», sagte Rehlinger.

Der Landeschef der Linken, Rolf Linsler, zeigte sich erleichtert. Der Verfassungsgerichtshof habe bestätigt, dass die Partei «alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen» habe, um eine ordnungsgemäße Listenaufstellung zu gewährleisten.