Über mögliche nachhaltige gesundheitliche Schäden bei der unkontrollierten Einnahme von „Primpéran“ berichten die französischen Medien in den beiden letzten Tagen.
Primpéran ist ein gängiges Medikament gegen Übelkeit und Brechzeiz. Viele Eltern kennen diese Arznei, die sie im Krankheitsfall in Form von Tropfen an ihre Kinder verabreicht haben. In Frankreich ist dieses Medikament für Säuglinge allerdings seit längerer Zeit untersagt. Primpéran kann man in Belgien und Deutschland (in Deutschland unter der Firmenbezeichnung „Perinorm“) über Internet bestellen. Das Medikament gibt es als Pillen, Tropfen oder Zäpfchen.
Für Personen über 18 Jahre
In Frankreich darf Primpéran ab sofort nur für Personen über 18 Jahre verschrieben werden. Das geschieht auf Anregung der „Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé (Afsaaps), laut deren Analysen schwerwiegende Nebenerscheinungen für die Patienten hervorgerufen werden, darunter auffälliges Zittern und unkontrollierte Kopf- und Halsbewegungen. Negative Folgen könnte es auch bei Herzkoronarkranken bewirken.
In Luxemburg wird Primpéran von Ärzten verschrieben und ist auch ohne Rezept in unseren Apotheken erhältlich. Seitens des Gesundheitsministeriums war am Dienstag zu erfahren, dass eine Arbeitsgruppe bestehend aus europäischen Apothekern und Pharma-Experten seit Montag in London tagt und über die Zulassung neuer Medikamente sowie über potenzielle Nebenwirkungen von anderen Präparaten, darunter auch Primpéran, berät. Mit einem möglichen Beschluss sei aber erst am Donnerstag zu rechnen, so das Gesundheitsministerium.
Apropos Motilium: wie im Tageblatt vom 13. Oktober 2011 nachzulesen war, soll das Medikament laut einer Aussage einer Vertreterin des luxemburgischen Gesundheitsministeriums von diesem Datum an nur noch gegen Rezept ausgeliefert werden. Am Dienstag waren die luxemburgischen Apotheker noch immer nicht darüber informiert worden.
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