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«Die Frage ist nicht ob, sondern wie»

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LUXEMBURG - In Luxemburg ist die Bereitschaft, nach dem Tod seine Organe zu spenden, ungenügend. Über die vergangenen zehn Jahre betrachtet gab es hierzulande weniger Organspenden als in den meisten EU-Staaten.

Die Schaffung eines „Negativ“-Registers könnte zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Eine solche zentrale Erfassung all jener Personen, die es ablehnen, Organspender zu sein, soll denn auch kommen.

2009 kam aus Sicht der Verantwortlichen von „Luxembourg Transplant“, der nationalen Koordinierungsstelle für Organspenden, einer Katastrophe gleich. Denn von Januar bis Dezember des angesprochenen Jahres gab es in Luxemburg keine einzige Organspende.

Gewisses Gleichgewicht

Zwar kann Luxemburg bei Bedarf (und vor allem bei Kompatibilität) auf Eurotransplant, die Organisation, die den internationalen Austausch von Spenderorganen in neben Luxemburg noch sechs weiteren Ländern koordiniert und Organe vermittelt (Belgien, Niederlande, Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien) zurückgreifen, doch sollte – auch wenn dies offiziell so nie erklärt wird – in den einzelnen Eurotransplant-Mitgliedsländern ein gewisses Gleichgewicht zwischen dem „Geben und Nehmen“ von Spenderorganen respektiert werden. Zumal mehr Menschen auf ein lebenserhaltendes Spenderorgan warten als zur Verfügung stehen. Europaweit sterben durchschnittlich vier Patienten pro Tag, weil kein passendes Organ für sie bereit steht.

Die dramatische Situation von vor zwei Jahren ist – zumindest auf den ersten Blick – umso unerklärlicher als das Großherzogtum über eine der fortschrittlichsten Gesetzgebungen weltweit verfügt. Die von 1982 datierende Regelung beruht nämlich vom Prinzip her auf der sogenannten Widerspruchsregelung. A priori kommt jeder Bürger für eine Organspende in Frage, der sich nicht zu Lebzeiten explizit dagegen ausgesprochen hat. Frei nach dem Motto „Qui ne dit mot consent“.

Theorie und Praxis

In der Praxis wird die Situation aber so gehandhabt, dass, Gesetz hin, Gesetz her und aufgrund in den meisten Fällen fehlender, klar festgehaltener Meinungsäußerungen (z.B. in Form eines Spenderausweises) in jedem Fall die Familie des potenziellen Spenders befragt wird. In rund der Hälfte aller Fälle lehnen diese dann aber – auch aufgrund der extremen Stress-Situation, in der sie sich möglicherweise befinden – eine Organentnahme ab.

Nichtsdestotrotz hat sich in Luxemburg die Situation seit 2009 aber merklich verbessert. Im vergangenen Jahr wurden nämlich sieben Organsspenden gezählt, wie Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo auf Anfrage des Tageblatt erklärt. Auf eine Million Einwohner hochgerechnet also 14 Spender, was dem Durchschnitt der EU entspreche.

Zurückzuführen sei diese positive Entwicklung, wie Di Bartolomeo weiter erklärt, auf diverse Neuerungen. So wurde zum Beispiel die Zahl der Koordinatoren verdoppelt, jene der in den verschiedenen Krankenhäusern tätigen und speziell geschulten Referenten (die sich u.a. um das Identifizieren von potenziellen Spendern kümmern) erhöht. Außerdem wurden die schwerfälligen medizinischen Prozeduren zur Feststellung des obligaten Hirntods 2009 vereinfacht und den in den übrigen europäischen Ländern üblichen Standards angepasst.

Musterschüler

Aber damit will sich der Gesundheitsminister nicht zufrieden geben, Luxemburg soll in Sachen Organspenden zum europäischen Musterschüler avancieren. Zu diesem Zweck soll in regelmäßigen Abständen die Bevölkerung mittels regelmäßigen Informationskampagnen an die Wichtigkeit von Organspenden erinnert werden. Vor allem soll aber ein Register eingeführt werden, in dem alle Personen, die es ablehnen, ihre Organe gegebenenfalls zu spenden, erfasst werden.

Was so viel bedeutet, dass alle Personen, die nicht in dieser Datenbank registriert sind, im Fall der Fälle als Organspender angesehen werden. Unabhängig von der Meinung der Angehörigen. Die Frage sei also nicht, ob, sondern wie dieses Register eingeführt werde, betont Di Bartolomeo. Es sei wenig sinnvoll, die Zahl der bereits bestehenden oder geplanten Register unnötig zu erhöhen. Dem Minister schwebt deshalb vor, das Register für Nicht-Organspender in das geplante elektronische Patienten-Dossier („dossier partagé“) zu integrieren. Vor allem weil es sicherzustellen gelte, alle datenschutzrechtlichen Aspekte zu klären und zu garantieren. Aus diesem Grund will Di Bartolomeo „nicht aus der Hüfte schießen“ und sich die nötige Zeit für die sorgsame Ausarbeitung eines solchen Registers nehmen.