Dem 51-Jährigen, Hells Angels Mitglied in Luxemburg, war vorgeworfen worden, im Mai mit drei Komplizen in eine Gaststätte in Trier gestürmt zu sein, um einen Gast mit Füßen und Fäusten bis zur Bewusstlosigkeit zu malträtieren. Das Gericht verurteilte ihn am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Seine 37 Jahre alte Lebensgefährtin wurde wegen der gleichen Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr verurteilt – ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatten die Angeklagten in der Hauptverhandlung Geständnisse abgelegt. Das Urteil sei rechtskräftig. Die 37-Jährige hatte zuletzt ein Tattoo-Studio in Trier betrieben. Dorthin soll sie fünf Tage nach der Kneipenschlägerei mit dem 51-Jährigen ein anderes Mitglied der Hells Angels gelockt haben. Das Opfer sei mindestens zwei Stunden dort festgehalten worden, um ihm zwangsweise seine Hells Angels-Tattoos an Armen und Hals schwarz überzutätowieren. Der 51-Jährige ist Mitglied bei den Hells Angels in Luxemburg.
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