An einem späten Februarabend war Andy Schleck am Steuer seines Autos in Alzingen zu schnell unterwegs gewesen: mit 101 km/h in einem 50er-Bereich. Des Weiteren hatte er den Beamten damals keinen gültigen Führerschein vorzeigen können.
Der Fall ging vor das Berufungsgericht, weil die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt hatte. Damals war der Radprofi lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ob der Sachlage hält die Staatsanwaltschaft ein Fahrverbot nämlich für angemessener.
Der ursprüngliche an dieser Stelle veröfentlichte Text gab Anlass zur Verwirrung, da er auf eine bereits erfolgte Verurteilung in zweiter Instanz schließen ließ.
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