Headlines

Iranerin bereut Verzicht auf Vergeltung

Iranerin bereut Verzicht auf Vergeltung
(dpa)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die seit einem Säure-Attentat entstellte Iranerin Ameneh Bahrami bereut es, auf die Bestrafung ihres Peinigers verzichtet zu haben.

«Da ich damals keinen Anwalt hatte, habe ich das Verzichtsschreiben einfach unterschrieben», sagte die 33-Jährige der Nachrichtenagentur ISNA am Dienstag. «Ich habe auf die Vergeltung verzichtet, nicht aber auf den vollen Schadenersatz, der mir sowohl vom Gericht als auch meinem Peiniger versprochen worden war.»

2004 hatte ihr der verschmähte Verehrer Madschid Mowahedi Schwefelsäure ins Gesicht geschüttet, weil sie seine Heiratsanträge abgelehnte. Bahrami erlitt schwere Verätzungen und ist seitdem blind. Nach dem Prinzip «Auge um Auge» erlaubt das islamische Recht Opfern, dem Täter gleiches Leid zuzufügen. Bahrami erstritt 2008 vor Gericht das Recht, dem Täter unter Betäubung Säure in die Augen zu träufeln. Kurz vor der Vergeltung im Juli hatte Bahrami aber darauf verzichtet.

Kein Schadenersatz

Ihrem Anwalt Mohammad-Hadi Nadschafi zufolge hatte sie mit dem Verzichtschreiben unwissend auch die volle Schadenersatzsumme – samt der Kosten für mehrere Operationen im Ausland – aufgegeben. Einen Rechtsbeistand hatte sie damals nicht. «Da sie keine juristischen Kenntnisse hatte, hat sie ein Schreiben unterschrieben, womit sie quasi keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz hat», sagte ihr Anwalt.

Nadschafi will nun erneut vor Gericht das Recht seiner Mandantin auf Vergeltung erzwingen, falls ihr Peiniger keinen adäquaten Schadenersatz bezahle.

Mowahedi, der seit der Tat im Gefängnis sitzt, soll angeblich zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt werden. Außerdem darf er danach fünf Jahre nicht in der Hauptstadt Teheran leben. Zudem wird erwartet, dass er nur den gesetzlich festgelegten Schadenersatz bezahlen muss. Dieser dürfte aber kaum die Operationskosten decken: Im Iran steht Frauen laut islamischem Recht nur die Hälfte des Schadenersatzes der Männer zu.