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350 Euro und Fahrverbot auf Bewährung

350 Euro und Fahrverbot auf Bewährung
(dpa)

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Am Mittwoch wurde vor der Berufungskammer das Urteil gegen den Luxemburger Radprofi Andy Schleck gesprochen: 350 Euro Strafgeld und drei Monate Fahrverbot auf Bewährung.

Das Berufungsgericht verklagte den Luxemburger Radprofi Andy Schleck am Mittwoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro. Daneben gab es für Andy ein dreimonatiges Fahrverbot auf Bewährung. Dies meldete Eldoradio am Mittwoch.

An einem späten Februarabend war Andy Schleck am Steuer seines Autos in Alzingen zu schnell unterwegs gewesen: mit 101 km/h in einem 50er-Bereich. Des Weiteren hatte er den Beamten damals keinen gültigen Führerschein vorzeigen können.

Der Fall ging vor das Berufungsgericht, weil die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt hatte. Damals war der Radprofi lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden.