Es gebe keinen Zweifel, dass der 45-Jährige im Mai einem 39 Jahre alten Nebenbuhler einen selbst gebauten Sprengsatz zugeschickt und ihn so heimtückisch ermordet habe, sagte der Anklagevertreter am Donnerstag vor dem Landgericht Saarbrücken. Die Nebenklage schloss sich der Forderung an.
Der Verteidiger erklärte in seinem Plädoyer, ein später widerrufenes Geständnis des Angeklagten bei der Polizei sei «unter Medikamenteneinfluss und Medikamentenentzug zustande gekommen» und könne nicht als Beweis gewertet werden. Im Prozess hatte der Angeklagte eingeräumt, Pakete und Briefe an das spätere Opfer geschickt zu haben, aber die Tat selbst bestritten. (Az. 1 Ks 36 Js 754/11 (13/11)). Der Anwalt des Mannes verlangte einen Freispruch.
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