Montag22. Dezember 2025

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Direktion nur bedingt informiert

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(Tageblatt-Archiv)

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Jüngst wurde bei einem Insassen der Schrassiger Haftanstalt ein Fall von pulmonaler Tuberkulose diagnostiziert. Über andere Krankheiten, wie Aids, gibt es keine Zahlen.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen und ob der Fall in direktem Zusammenhang mit einer Aids-Erkrankung steht, wollte der ADR-Abgeordnete Jean Colombera von Justizminister François Biltgen nun wissen. In einem Punkt ist die Antwort von François Biltgen eindeutig: Um die Ausbreitung der Tuberkulose zu verhindern, sei der betroffene Häftling im Krankenhaus behandelt worden. Außerdem seien die verantwortlichen Behörden des Gesundheitsministeriums in Kenntnis gesetzt und die für diesen Fall vorgesehenen Prozeduren eingeleitet worden.

So seien, erklärt der Minister, alle Personen, die mit dem Erkrankten in Kontakt waren – rund 300 Personen (Mitgefangenen, Wärter, Richter, Anwälte …) –, auf eine mögliche Infektion hin getestet worden.
Nicht ganz so klar, um nicht zu sagen etwas widersprüchlich, fallen dann aber die Aussagen des Ministers hinsichtlich von HIV- und Aids-Fällen in Schrassig aus. Jean Colombera hatte dieses Thema aufgeworfen, weil Tuberkulose in diversen Fällen, auch und vor allem in Gefängnissen, in Verbindung mit Aids auftritt.

Widersprüche

In seiner Antwort erklärt François Biltgen zuerst, dass aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht und weil im Fall von HIV/Aids keine Informationspflicht der Ärzte gegenüber der Gefängnisleitung bestehe, diese dementsprechend keine absoluten und zuverlässigen Zahlen liefern könnten.

Im darauf folgenden Abschnitt heißt es aber gleichzeitig, dass es derzeit keinen Aids-Fall in Schrassig gebe. Weiter erklärt Biltgen, dass Aids-Patienten in Schrassig, die sehr selten seien, intensiv vom behandelnden Arzt und ohne ihre Identität der Gefängnisleitung mitzuteilen, betreut würden.
Was mögliche HIV-Infektionen anbelangt, würde jedem neuen Gefangenen systematisch ein Test angeboten. Die Durchführung dieses Tests bedürfe entsprechend den deontologischen Richtlinien des Europarats aber der Zustimmung des Häftlings.