Im Europäischen Parlament wurde gestern eine diesbezügliche Richtlinie definitiv angenommen.
Die neuen Erzgruben, das sind die Berge an ausgedienten Handys und Computern sowie die zig Millionen Haushalts- und andere Elektronikgeräte, die jährlich ausgemustert werden. «Eine Million Handys enthalten 250 Kilogramm Silber, 24 Kilogramm Gold, 9 Kilogramm Palladium und 9 Tonnen Kupfer», rechnet der deutsche EVP-Abgeordnete und Berichterstatter Karl-Heinz Florenz vor. Zudem würde eine Tonne Elektroschrott mehr Gold enthalten als eine Tonne Erz. Diese Stoffe gelte es zu sichern, meint auch der luxemburgische EP-Abgeordnete der Grünen, Claude Turmes. Durch ein möglichst effizientes Recyceln des elektronischen Abfalls würden sich die Europäer auch weniger abhängig von China machen, was den Zugang zu seltenen Erden anbelange.
Fielen im Jahre 2005 noch 8,3 bis 9,1 Millionen Tonnen an Elektroschrott an, so würden es 2020 bereits 12,3 Millionen sein, gibt Karl-Heinz Florenz weiter an. Und die darin enthaltenen Metalle und andere Stoffe sollen wieder genutzt werden.
Elektroschrott entsorgen
Die bisher gültige Richtlinie, die im Jahre 2003 in Kraft trat, sieht vor, dass jährlich lediglich vier Kilogramm an Elektroschrott pro Einwohner recycelt werden sollen. Was angesichts von 20 Kilogramm an jährlich anfallendem Elektroschrott pro Kopf zu wenig ist. Allerdings ist es schwierig, für alle EU-Staaten gleiche Mengenvorgaben zu machen, wie viel jährlich gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden müsste, da die Verbraucher je nach Land ihre Geräte unterschiedlich schnell durch andere ersetzen. Daher wurde festgelegt, dass bis 2016 45 Prozent und drei Jahre später 65 bis 85 Prozent der vor drei Jahren verkauften Elektronikgeräte eingesammelt werden sollen. Zudem soll, anders als bisher, bis auf wenige Ausnahmen die Richtlinie für alle Elektro- und Elektronikgeräte Geltung haben.
Festgelegt wurde zudem, dass die Verbraucher kleinere Geräte unter 25 Zentimeter bei allen Elektrogeschäften mit einer Verkaufsfläche von 400 m2 und mehr abgeben können. Dabei müssen sie jedoch kein neues Gerät in diesem Geschäft kaufen.
Beweislast umgekehrt
Claude Turmes erklärte, dass das luxemburgische Recycling-System mit dieser Richtlinie beibehalten werden könnte. Dieses würde ohnehin gut funktionieren, da in Luxemburg an die 9,3 Kilogramm an Elektroschrott jährlich eingesammelt würden, was deutlich über der bestehenden Vorgabe von 4 Kilogramm liege. Auch beim Recyceln von Kühlschränken würde Luxemburg jetzt bereits das für 2015 für die EU festgelegte Sammelziel erreichen, so der luxemburgische Grünen-Politiker.
Der Berichterstatter erklärte weiter, dass bei der ersten Fassung der Richtlinie ein Konstruktionsfehler begangen wurde. Denn laut einer Studie durch die Europäische Umweltagentur in Kopenhagen wurde festgestellt, dass von 450 mit Elektromüll gefüllten Containern 385 illegal in Drittstaaten gebracht wurden. Meistens sind die Zielländer solcher illegalen Exporte afrikanische Staaten. Dort aber sind die Verwertungsmöglichkeiten eher gering. Während in Europa bis zu 95 Prozent der in den Geräten enthaltenen Materialien wiedergewonnen werden könnten, liege dieser Anteil in afrikanischen Ländern bei lediglich 15 bis 18 Prozent.
Wiederverwertung angestrebt
Daher wurde die Beweislast umgekehrt, so dass nun die Exporteure von Elektrogeräten aus der EU in Drittstaaten belegen müssen, dass die exportierte Ware noch funktionstüchtig ist. Bislang mussten die Zollbehörden den Beweis erbringen, dass es sich um Müll handelt, der nicht ausgeführt werden dürfe. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst viel Elektroschrott in Europa wiederverwertet wird.
Nach der Veröffentlichung der Richtlinien haben die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.
Zu Demaart
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