Während die Hauptprotagonisten leichtere Strafen bekamen, Jean M. wurde zu fünf Jahren mit der Hälfte auf Bewährung verurteilt, Claude M. zu vier Jahren mit der Hälfte auf Bewährung, wurden die Strafen für die drei Banker beibehalten. Sie gehen also nicht, wie erhofft, straffrei aus.
Die Fakten des Urteils vom Berufungsgericht in der Affäre Solidair am Dienstag gehen auf die Jahre 1996 bis 2000 zurück, in denen die Buchhalter Jean M. und sein Sohn Claude zahlreiche Investoren um ihr Gespartes brachten. Deswegen mussten sie sich in erster Instanz wegen Fälschung, Veruntreuung und Betrug vor der 16. Kammer des Luxemburger Zuchtpolizeigerichtes verantworten. Präsidiert wurde das Urteil von Jean-Claude Wiwinius.
Fiktive Geldzufuhr
Auf der Anklagebank saßen unter anderem Armand W., Alphonse M. und Thomas G. von der Raiffeisenbank. Ihnen wurde vorgeworfen, mit einem verbotenen Taschenspielertrick eine fiktive Geldzufuhr durch eine eintägige Kontoüberziehung gemacht zu haben. Dies ermöglichte es der Solidair, das tatsächlich eingezahlte Kapital (capital libéré) auf einen Schlag um sage und schreibe 153,5 Millionen damaliger Luxemburger Franken zu erhöhen. Die alteingesessene Genossenschaftsbank hatte damals fast die Zulassung verloren.
Mit dieser wundersamen Geldvermehrung, die aber keinesfalls „libéré“ war, lockten die vermeintlichen Airline-Betreiber Jean und Claude M., die sich inzwischen zwecks Respektabilität mit altgedienten und teils ehrenwerten Größen aus dem nationalen und internationalen Flugbetrieb umgeben hatten, unter dem prunkvollen Namenszug Luxatlantic Overseas Airlines zusätzliche Investoren an Bord.
Erste Instanz
Jean M. war in erster Instanz zu 6 Jahren Haft mit 3 Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt worden. Sein Sohn Claude M. erhielt 5 Jahre Haft mit 2,5 auf Bewährung und die Bankangestellten Armand W., Alphonse M. und Thomas G. jeweils drei Monate Haft mit integraler Bewährung.
In der Berufung hatten alle auf Freispruch plädiert. Da alles klar schien und keine neuen Fakten vorgebracht wurden, forderte der Generalstaatsanwalt seinerseits, außer einem Freispruch für Alphonse M., die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Es sei denn, eine der Parteien will wegen eines Formfehlers in Kassation gehen, was eher unwahrscheinlich ist, fiel am Dienstag nun das definitive Urteil.
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