Me Bingen, Verteidiger des Angeklagten Cyrille D., plädierte, dass die hier vorliegende Klage seit 2009 vom Arbeitsrecht abgedeckt wird. Formaljuristisch bestritt er denn auch die seinem Klienten vorgehalten Fakten vor einer «instance correctionelle» zu verhandeln und forderte den Freispruch.
Dies sah Staatsanwältin Paulette Steil dann doch etwas anders. Sie verwies darauf, dass das aktuelle Gesetz den Richtern in dieser Angelegenheit einen weiten Ermessungsspielraum zugesteht, nicht zuletzt weil es sich hierbei um eine subjektiv argumentierte Klage handelt, die nicht einseitig von der Staatsanwalt erhoben werden kann.
Auf der Tagesordnung
Außerdem seien alle Belästigungen mit einer sexuellen Hintergrund versehen gewesen, was in einem reinen Männermilieu wohl zur Tagesordnung gehört, meinte die Staatsanwältin, die damit die These der Konfrontation von Mars und Venus ansprach.
Wenn die Kleidung seiner Untergebenen ihrem Umfeld nicht gerecht wurde, dann hätte er sie, als ihr hierarchischer Chef, offiziell darauf aufmerksam machen sollen, statt sie vor der ganzen Mannschaft mit Pfiffen und anderen abfälligen Handlungen lächerlich zu machen.
Sie forderte denn auch wegen zwanghafter Belästigung auf sexuellem Hintergrund sechs Monate auf Bewährung für den Angeklagten. Das Urteil wird am 5. Juli gesprochen.
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