Vor der 13. Kammer des Zuchtpolizeigerichtes fiel am Donnerstag das Urteil im sogenannten CHL-Prozess. Am Donnerstag wurde der damals wachhabende Not- und Narkosearzt, der die kleine Patientin in Empfang genommen hatte, und der zweite Arzt, der das Kind später übernahm, zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung und 2.500 Euro Geldstrafe sowie 65.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die anderen Angeklagten wurden freigesprochen. Wie am Rande verlautet, werden die beiden Ärzte in Berufung gehen.
Der Staatsanwalt hatte für den bei der Notaufnahme wachhabenden Arzt und den darauf folgenden Kollegen eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Für die vier weiteren angeklagten Mediziner und die sechs Krankenpfleger(innen) empfahl der Staatsanwalt den Freispruch.
Hirntrauma mit Schädelbasisfraktur
Es ging um ein kleines Mädchen von damals drei Jahren, das am 15. Juli 2005 in Düdelingen von einem Auto angefahren wurde. Nach dem Unfall wurde das Kind mit einem schweren Hirntrauma und einer Schädelbasisfraktur in der Notfallstation des „Centre Hospitalier de Luxembourg“ (CHL) aufgenommen.
Das schwer traumatisierte Kleinkind war daraufhin mit dem Medikament Diprivan (Propofol) ruhig gestellt worden, um erste Untersuchungen durchzuführen. Nach rund 79 Stunden im CHL wurde es am 19. Juli 2005 dann per Nottransport ins Klinikum Saint Luc nach Brüssel verlegt, wo es kurz darauf am sogenannten Propofol-Infusionssyndrom (PRIS) verstarb.
Wie wir bereits berichteten, wurde schon im Jahre 1990 nach einer Behandlung mit Propofol bei einem Kind ein Versagen verschiedener Organe festgestellt. Zwei Jahre später wurden fünf Fälle von metabolischer Azidose und Myokardversagen publiziert. Der eigentliche Begriff „Propofolinfusionssyndrom“ wurde im Jahr 1998 erstmals verwendet, als in einer wissenschaftlichen Publikation 18 Fälle von Kindern mit PRIS beschrieben wurden, 15 Fälle verliefen tödlich.
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